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Dieses Jahr sollen nur 0,7 Prozent der Migranten zu Unrecht Asyl erhalten haben

24.07.2018, Berlin, Deutschland - Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017. Foto: Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU. *** 24 07 2018 Berlin Germany Press Conference on  ...
Tja, Herr Seehofer. Bild: imago stock&people
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Dieses Jahr sollen nur 0,7 Prozent der Migranten zu Unrecht Asyl erhalten haben 

20.08.2018, 11:30
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Der Bamf-Skandal beherrschte die politische Debatte im Frühsommer über Wochen. Auslöser: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bremen. Im Zuge der Aufarbeitung der Bamf-Affäre sind nun Zehntausende Asylentscheidungen überprüft worden. Das Ergebnis: Nur wenige Flüchtlinge haben zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten.

Was war in Bremen passiert? 
Dort wurde gegen die ehemalige Behördenchefin sowie drei Anwälte wird wegen "bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung" ermittelt. Sie sollen in mindestens 1200 Fällen unrechtmäßige Anträge auf Asyl gebilligt haben. Für tausend Euro soll in Bremen ein positiver Asylbescheid zu haben gewesen sein, berichten Medien.

Nur wenige Flüchtlinge sollen zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten haben:

Das hat eine interne Überprüfung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergeben, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Die Behörde widerrief lediglich in 0,7 Prozent der untersuchten Asylentscheidungen den Schutzbescheid. 99,3 Prozent der Flüchtlinge konnten nach der Überprüfung den Schutzstatus behalten.

  • Demnach endeten im ersten Halbjahr 2018 von mehr als 43.000 abgeschlossenen Prüfverfahren 307 damit, dass das Bamf den Flüchtlingen den bereits gewährten Schutzstatus wieder entzog.
  • Das geht aus der Bilanz hervor, mit der das Bundesinnenministerium eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke beantwortete. Jelpke sagte der "SZ", es werde "von politisch interessierter Seite" immer wieder der Eindruck erweckt, es gebe erhebliche Sicherheitsmängel im Bamf. "Nichts davon ist wahr."

Das Problem seien laut Jelpke jedoch nicht die Anerkennungen, sondern die "hohe Zahl fehlerhafter Ablehnungen", die von Gerichten korrigiert werden müssten. Zuletzt hat der Fall des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., für Aufsehen gesorgt. Er wurde unrechtmäßig abgeschoben und muss nun nach Deutschland zurückgeführt werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden fünf Flüchtlinge in diesem Jahr zu Unrecht abgeschoben.

(pb/tol/afp)

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