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Bund strebt begrenzte Lockerung der Kontaktbeschränkungen an

Angela Merkel, Bundeskanzlerin, CDU, Kabinettsitzung, DEU, Berlin, 20.05.2020 *** Angela Merkel, Federal Chancellor, CDU, Cabinet meeting, DEU, Berlin, 20 05 2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs planen moderate Lockerungen.Bild: www.imago-images.de / Jens Schicke
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Bund strebt begrenzte Lockerung der Kontaktbeschränkungen an

17.06.2020, 14:1617.06.2020, 14:58

Bund und Länder streben eine begrenzte Lockerung bei den Kontaktbeschränkungen und beim Abstandsgebot wegen der Corona-Pandemie an. Großveranstaltungen sollen dagegen bis in den Herbst verboten bleiben. Das geht aus einer Beschlussvorlage von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und den Staatskanzleichefs der Länder hervor, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Hier eine Übersicht der möglichen Maßnahmen:

  • Die Bürger sollten angehalten werden, die Anzahl ihrer Kontaktpersonen "möglichst gering zu halten" – eine genaue Zahl wird in der Beschlussvorlage für das Spitzentreffen von Bund und Ländern am Mittwochnachmittag aber nicht mehr genannt.
  • Zudem solle künftig das Abstandsgebot von 1,50 Metern bei "Zusammenkünften sicher bekannter Personen" auch unterschritten werden können. Dies könne etwa für das "feste Arbeitsumfeld" und für Schulen und Kitas gelten. In diesen Bereichen könnten die Abstandsregeln gelockert werden, weil hier die "Kontaktnachverfolgbarkeit gewährleistet" sei.
  • Feste Regeln für die Zahl der Kontakte bei Treffen im öffentlichen Raum – etwa die Beschränkung auf Personen aus zwei Haushalten – soll es nicht mehr geben.
  • Die Bürgerinnen und Bürger seien aber "weiter angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen". "Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren", heißt es in der Beschlussvorlage weiter. "Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden."
  • Großveranstaltungen sollen nach dem Willen von Bund und Ländern bis in den Herbst hinein verboten bleiben. Der Vorlage zufolge sollten beispielsweise Volksfeste, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen bis mindestens Ende Oktober 2020 untersagt bleiben. Alternativ wird eine Verlängerung bis Jahresende vorgeschlagen.
  • Ausnahmen solle es geben, wenn bei bestimmten Veranstaltungen die Kontaktverfolgung und Einhaltung von Hygieneregelungen sichergestellt seien. Aktuell gilt das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende August.
  • In dem Papier heißt es zudem, in den Schulen solle nach den Sommerferien wieder der Regelbetrieb aufgenommen werden. Auch bei der Kinderbetreuung wolle man "zeitnah" wieder zurück zur Normalität.

Nun gelte es, die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie zu sichern, heißt es in dem Papier:

"Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen müssen noch auf absehbare Zeit neue Lebenswirklichkeit für unser Land sein", heißt es darin. "Der Umgang mit dem Virus wird für die Zeit, bis ein Impfstoff oder ein wirksames Medikament gegen Covid-19 gefunden wurde, unsere Handlungen bestimmen. Entscheidend für den weiteren Erfolg sind dabei beherrschbare Fallzahlen und die Fähigkeit, frühzeitig neue Infektionsketten zu unterbrechen."

(ll/afp)

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