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Flüchtlingsgipfel: Länder schlagen Alarm, Innenministerium reagiert defensiv

30.01.2023, Mecklenburg-Vorpommern, Upahl: "Help" steht auf einem Schild in der Nähe von Upahl. Am 26.01.2023 protestierten im benachbarten Grevesmühlen rund 700 Menschen vor der "Malzf ...
Im Dorf Upahl demonstrierten die Einwohner:innen gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft.Bild: dpa / Jens Büttner
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Flüchtlingsgipfel: Länder schlagen Alarm, Innenministerium reagiert defensiv

17.02.2023, 12:42
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Kriege, Klimakrise, Terror, Verfolgung: Gründe, um aus dem Heimatland flüchten zu müssen, gibt es viele. Seit der russische Präsident Wladimir Putin vor etwa einem Jahr die Ukraine überfallen hat, gibt es ein weiteres Land, dessen Bevölkerung etwa in Deutschland Schutz suchen muss.

Im vergangenen Jahr haben 244.132 Menschen einen Asyl-Antrag in Deutschland gestellt. Das sind zwar noch lange nicht so viele wie noch im Jahr 2016 (745.545 Antragsteller:innen), aber dennoch weitaus mehr als 2021 (190.816).

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Die Bundesländer schlagen bereits jetzt Alarm. Landeschefs fürchten, dass sie die vielen Schutzsuchenden nicht adäquat betreuen oder überhaupt unterbringen können. Etwa der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).

Er hat Kanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, das Thema zur Chefsache zu machen. Er ist aber nicht der einzige. Zahlreiche Kreise und Gemeinden haben Angst, dass sie an ihre Grenzen stoßen.

27.01.2023, Hessen, Kassel: Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident von Hessen, gibt nach seinem Besuch beim Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann ein Pressestatement. Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa ...
CDU-Mann und hessischer Ministerpräsident: Boris Rhein.Bild: dpa / Swen Pförtner

Kommt denn nun Hilfe vom Bund? Kann man die Problematik auf Bundesebene überhaupt nachvollziehen? Das Bundesinnenministerium meint: Ja.

Auf watson-Anfrage schreibt ein Sprecher, man nehme "die besonderen Herausforderungen, denen die für die Unterbringung von Schutzsuchenden zuständigen Länder und Kommunen gegenwärtig begegnen, wahr und sehr ernst".

Länder und Kommunen würden entgegen der Darstellung einiger Länderchefs nicht alleingelassen. "Auch wenn die Länder verpflichtet sind, die für die Unterbringung erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten, unterstützt die Bundesregierung durch die Bereitstellung von Bundesimmobilien und durch finanzielle Unterstützung Länder und Kommunen."

Länder fordern Kostenübernahme vom Bund für Geflüchtete

Maßnahmen, wie etwa die regelmäßige Information über aktuelle Entwicklungen, würden bereits ergriffen.

Blick am Freitag 03.02.2023 in Upahl Landkreis Nordwestmecklenburg auf eine Protestschrift. In dem Gewerbegebiet des Ortes soll in absehbarer Zeit eine Container-Unterkunft für Flüchtlinge entstehen.  ...
In Upahl wird eine Geflüchteten-Unterkunft für 400 Personen gebaut. Das Dorf hat 500 Einwohner:innen.Bild: www.imago-images.de / BildFunkMV

Doch Länder und Kommunen fordern mehr. Zum Beispiel, dass die entstehenden Kosten vom Bund übernommen werden. "Der Bund muss ab sofort, ab dem nächsten Treffen mit uns, garantieren, dass sämtliche flüchtlingsbedingten Kosten nicht auf der kommunalen Ebene hängenbleiben", sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager der "Welt". Außerdem brauche es mehr Erstaufnahme-Unterkünfte, denn die Kommunen stünden unter massivem Druck.

Generell werden Geflüchtete innerhalb von Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Der Schlüssel legt fest, welches Bundesland wie viele Menschen aufnehmen muss. Berechnet wird der jedes Jahr neu – und ändert sich je nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahlen.

Aber: Funktioniert der Königsteiner Schlüssel noch oder braucht es eine neue Verteilungsform?

Innenministerium reagiert verhalten

Das Innenministerium reagiert defensiv. Laut Asylgesetz (§ 45 Abs. 1) könnten die Länder selbst eine Aufnahmequote festlegen. Gibt es eine solche Vereinbarung (noch) nicht, greife der Königsteiner Schlüssel.

Auch bei der Frage nach Möglichkeiten, Städte und Gemeinden für die Aufnahme einer größeren Anzahl Geflüchteter fit zu machen, reagiert das Ministerium verhalten:

"Nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz liegen Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Länder. Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern steht dem Bund eine Bewertung der Voraussetzungen für Aufnahme und Unterbringung von Ländern und Kommunen nicht zu."
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