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Donald Trump: Sonderermittler setzt ihn mit 48 Fragen unter Druck

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US-Sonderermittler hat 48 Fragen an Donald Trump – und der ist sauer

01.05.2018, 16:29
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US-Sonderermittler Robert Mueller legt in seinen Untersuchungen offenbar einen Schwerpunkt auf den Verdacht der Justizbehinderung gegen Präsident Donald Trump.

Diese Schlussfolgerung legen die Fragen des Ermittlers an den Präsidenten nahe, welche die "New York Times" veröffentlicht hat. Trump kritisierte das Durchsickern der Fragen als "infam".

Was will Mueller wissen?

Ein Großteil der mindestens 48 Fragen bezieht sich der Zeitung zufolge auf die Hintergründe des Rauswurfs von FBI-Chef James Comey vor einem Jahr.

Trumps Entlassung des Direktors der Bundespolizei war der Ausgangspunkt des Verdachts der Justizbehinderung.

  • Der Präsident selbst hatte den Rauswurf mit den FBI-Ermittlungen zur Russland-Affäre begründet, also den mutmaßlichen russischen Einmischungen zugunsten Trumps in den Wahlkampf und den Moskau-Kontakten des Trump-Teams.

Mueller fragt laut dem Bericht nach den Gründen von Comeys Entlassung und danach, wer dabei "eine Rolle" gespielt habe. Auch erkundige er sich nach Trumps Meinung über Comey und dessen Gesprächen mit dem FBI-Chef.

Comey führt an, er habe sich von Trump unter Druck gesetzt gefühlt, die Ermittlungen gegen den früheren Nationalen Sicherheitsberater Michael Flynn wegen dessen Russland-Kontakten einzustellen.

Ein Teil von Muellers Fragen bezieht sich laut "New York Times" auch auf die Umstände von Flynns Entlassung im Februar 2017. Flynn musste gehen, weil er über seine Telefonate mit dem russischen Botschafter gelogen hatte. 

Der Sonderermittler will demnach auch wissen, ob Trump dem Ex-Sicherheitsberater die Begnadigung geboten hat. "Welche Anstrengungen wurden unternommen, um auf Herrn Flynn zuzugehen, um ihm Immunität oder eine mögliche Begnadigung zu gewähren?", zitierte das Blatt aus dem Fragenkatalog. 

Was macht den Fragenkatalog so spannend?

Die Fragen deuten darauf hin, dass Mueller genug Indizien für den Verdacht einer Justizbehinderung durch Trump sieht. Aus ihnen geht jedoch nicht hervor, dass der Sonderermittler den Präsidenten der persönlichen Beteiligung an illegalen Machenschaften mit Moskau verdächtigen könnte. Mueller will aber wissen, ob Trump von den Russland-Verbindungen einiger seiner Mitarbeiter wusste.  

So fragt der Sonderermittler nach dem brisanten Treffen von Trumps Sohn Donald junior und Schwiegersohn Jared Kushner mit einer russischen Anwältin im Juni 2016 im New Yorker Trump Tower, wie die "New York Times" berichtete. Im Vorfeld des Treffens war dem Trump-Sohn belastendes Material über die Präsidentschaftskandidatin der Demokraten, Hillary Clinton, angeboten worden. "Wann haben Sie von dem Treffen im Trump Tower erfahren?", fragt Mueller der Zeitung zufolge. 

Laut "New York Times" gab Muellers Team den Fragenkatalog in einem Telefonat an Trumps Anwälte weiter. Das Blatt will die Fragen von einer Quelle außerhalb des Anwaltsteams zugespielt bekommen haben. Trump bezeichnete es am Dienstag im Kurzbotschaftendienst Twitter als "so infam", dass die Fragen an die Medien "durchgestochen" worden seien.

Und was macht Trump? Das Übliche...

Der Präsident bezeichnete sich erneut als Opfer einer "Hexenjagd". Die angeblichen illegalen Absprachen mit Russland seien ein "erfundenes Verbrechen". Auch erscheine es als "sehr schwierig, die Justiz wegen eines Verbrechens zu behindern, das nie geschehen ist".

Muellers Büro gab auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme zu dem Zeitungsbericht ab. Seit einigen Monaten steht Trumps Anwaltsteam mit dem Sonderermittler wegen einer möglichen Vernehmung des Präsidenten in Kontakt. Die Rechtsberater schienen sich jedoch bislang nicht darüber einig werden zu können, wie stark der Präsident mit Mueller kooperieren sollte.  

Vor zwei Wochen holte Trump den früheren New Yorker Bürgermeister Rudolph Giuliani in sein Anwaltsteam. Giuliani kündigte an, er wolle mit dem Sonderermittler eine Vereinbarung darüber erzielen, auf welche Art der Präsident mit den Ermittlungen kooperieren könne. 

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(pb/afp)

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