Anwälte der Kläger und Unterstützer halten Regenbogenflaggen und ein Transparent mit der Aufschrift: "Verfassungswidriges Urteil" vor dem Bezirksgericht Sapporo hoch.Bild: Kyodo News/AP / Yohei Fukai
International
17.03.2021, 08:0613.09.2021, 15:32
Japans LGBT-Gemeinde hat in ihrem Kampf für
eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einen ersten Etappensieg
errungen. Ein Bezirksgericht im nordjapanischen Sapporo urteilte am
Mittwoch laut japanischen Medienberichten, dass die Weigerung des
Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen,
verfassungswidrig sei. Japan, die vor Deutschland drittgrößte
Volkswirtschaft der Welt, ist das einzige Land in der Gruppe der
sieben großen Industrienationen (G7), das die gleichgeschlechtliche
Ehe nicht zulässt. Taiwan hatte dagegen 2019 als erstes Land in ganz
Asien die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. In Deutschland war das
Gesetz zur Ehe für alle am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.
In Japan ist es das erste Mal, dass nun ein Gericht zur Frage ein
Urteil fällte, ob die mangelnde Anerkennung der Ehe für alle gegen
das verfassungsmäßig verbriefte Prinzip von Freiheit und Gleichheit
verstößt. Die Forderung der drei klagenden Paare nach je einer
Million Yen (7600 Euro) Entschädigung für den seelischen Schmerz in
Folge der Weigerung der Regierung, ihnen eine Eheschließung
gesetzlich zu ermöglichen, wies das Gericht jedoch zurück. Den
Klägern ging es jedoch laut ihren Anwälten nicht ums Geld, sondern
vor allem darum, dass ein Gericht die Verfassungswidrigkeit der
staatlichen Haltung zur Ehe für alle anerkennt. Das Urteil könnte
wegweisend für vier weitere gleichlautende Prozesse in Japan sein.
Eingetragene Partnerschaften sollen vor Diskriminierung schützen
Beobachter bezweifeln zwar, dass sich der Gesetzgeber durch das
Urteil in Sapporo dazu veranlasst sieht, Reformen einzuleiten. Doch
allein schon, dass überhaupt in Japan für die Rechte von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgendern – auf Englisch LGBT abgekürzt – vor Gericht gezogen wird, weist auf langsame Fortschritte in dieser
Frage hin. Gut ein Dutzend Gemeinden haben in den vergangenen Jahren
gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf eigene Faust anerkannt. Die
Eintragung solcher Partnerschaften ist zwar rechtlich nicht bindend,
soll den betroffenen Paaren jedoch dabei helfen, Diskriminierungen im
Alltag wie zum Beispiel bei der Suche nach Wohnungen zu
vermeiden.
(lfr/dpa)
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