International
Der Bundesregierung ist es ein Dorn im Auge, dass deutsche
Kleinstparteien Sitze im Europaparlament haben. Jetzt hat sie die
EU-Partner zu einer Wahlrechtsreform bewegt.
- Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten
und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen
Einzug ins Europaparlament haben.
- Auf Initiative von CDU, CSU und SPD
hin einigten sich die EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel auf die
Einführung einer neuen Sperrklausel.
- Die Sperrklausel soll dafür sorgen, dass in
Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis
keinen Sitz im Europaparlament bekommen.
- Derzeit besetzen die Kleinstparteien sieben
der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.
Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen
werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am
26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen. Länder wie Belgien und
Italien zögerten den Entscheidungsprozess allerdings zuletzt
wochenlang hinaus.
2019 ist die letzte Chance für die Kleinstparteien
Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 würde nun nach bisheriger
Einschätzung der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft gegen den
europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der
sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor,
dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden
Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung
daran, würde die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent
liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.
Neben den Piraten, den Freien Wählern und der rechten NPD könnte die
geplante Änderung des EU-Wahlrechts beispielsweise die
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei des Satirikers
Martin Sonneborn treffen.
Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den
Einzug in Europaparlament geschafft, weil das
Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im
deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.
(pb/dpa)
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