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Europaparlament: Die NPD hat keine Chance mehr auf einen Platz im EU-Parlament

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Die NPD hat ab 2024 keine Chance mehr auf einen Platz im EU-Parlament

07.06.2018, 15:45
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Der Bundesregierung ist es ein Dorn im Auge, dass deutsche Kleinstparteien Sitze im Europaparlament haben. Jetzt hat sie die EU-Partner zu einer Wahlrechtsreform bewegt. 

  • Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen Einzug ins Europaparlament haben.
  • Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel.
  • Die Sperrklausel soll dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen.
  • Derzeit besetzen die Kleinstparteien sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.

Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am 26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen. Länder wie Belgien und Italien zögerten den Entscheidungsprozess allerdings zuletzt wochenlang hinaus.

2019 ist die letzte Chance für die Kleinstparteien
Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 würde nun nach bisheriger
Einschätzung der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft gegen den
europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der
sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor,
dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden
Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung
daran, würde die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent
liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.

Neben den Piraten, den Freien Wählern und der rechten NPD könnte die geplante Änderung des EU-Wahlrechts beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn treffen.

Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.

(pb/dpa)

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