International
Die EU hat erste konkrete Maßnahmen zur Rettung des
Atomabkommens mit dem Iran auf den Weg gebracht – mit einem über 20 Jahre alten Gesetz, bei dem es ursprünglich nicht nur um den Iran, sondern auch um Kuba und Libyen ging.
Die EU-Kommission
aktualisierte am Freitag ein Abwehrgesetz gegen amerikanische
Sanktionen, die US-Präsident Donald Trump nach dem einseitigen
Rückzug seines Landes wieder in Kraft setzt. Zudem wurden
Vorbereitungen getroffen, um es der Europäischen Investitionsbank
(EIB) zu ermöglichen, künftig auch EU-Investitionen im Iran zu
unterstützen. Das Land selbst soll im Rahmen einer "vertrauensbildendender Maßnahmen" europäische Finanzhilfen bekommen.
Warum sind die EU-Maßnahmen nötig?
US-Präsident Donald Trump kündigte am 8. Mai den Atomdeal mit dem Iran auf. Die EU will am Deal festhalten. Trotzdem hat der Rückzug der USA gravierende Auswirkungen.
Die erneuten US-Sanktionen gegen den Iran treffen nämlich auch
nicht-amerikanische Unternehmen, die mit dem Iran Geschäfte
machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der
wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die ihm über den Atomdeal
versprochen wurden.
Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb weniger Wochen
von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die
Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn
nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen halten. Die ersten
von den USA wiedereingeführten Sanktionen sollen nach EU-Angaben am
6. August wirksam werden. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es,
den Iran daran zu hindern, Atomwaffen zu bauen.
Was bewirkt das EU-Gesetz?
Über das aktualisierte Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen
dazu bewegt werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig
würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise
entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch
eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu
bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese
Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.
Nach Angaben der EU-Kommission soll vor allem dafür gesorgt werden,
kleinen und mittleren Unternehmen eine sichere Geschäftsgrundlage zu
bieten. Das wären demnach vor allem solche, die im Iran bessere
Geschäftsmöglichkeiten sehen als in den USA.
Die Stimmung zwischen Merkel und Trump ist im Moment nicht die beste:
Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, ist bislang
unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag am
Rande eines EU-Spitzentreffens in Sofia gesagt, umfassende
Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für
machbar.
Und was hat das jetzt mit Kuba und Libyen zu tun?
Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba,
den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht
angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.
(fh/dpa)
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