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EU startet Rettung des Atomdeals mit dem Iran – 3 Fragen und Antworten

EU startet Rettung des Atomdeals mit dem Iran – 3 Fragen und Antworten

18.05.2018, 18:5318.05.2018, 18:53

Die EU hat erste konkrete Maßnahmen zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran auf den Weg gebracht – mit einem über 20 Jahre alten Gesetz, bei dem es ursprünglich nicht nur um den Iran, sondern auch um Kuba und Libyen ging.

Die EU-Kommission aktualisierte am Freitag ein Abwehrgesetz gegen amerikanische Sanktionen, die US-Präsident Donald Trump nach dem einseitigen Rückzug seines Landes wieder in Kraft setzt. Zudem wurden Vorbereitungen getroffen, um es der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu ermöglichen, künftig auch EU-Investitionen im Iran zu unterstützen. Das Land selbst soll im Rahmen einer "vertrauensbildendender Maßnahmen" europäische Finanzhilfen bekommen.

Warum sind die EU-Maßnahmen nötig?

US-Präsident Donald Trump kündigte am 8. Mai den Atomdeal mit dem Iran auf. Die EU will am Deal festhalten. Trotzdem hat der Rückzug der USA gravierende Auswirkungen.

Die erneuten US-Sanktionen gegen den Iran treffen nämlich auch nicht-amerikanische Unternehmen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die ihm über den Atomdeal versprochen wurden.

Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb weniger Wochen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen halten. Die ersten von den USA wiedereingeführten Sanktionen sollen nach EU-Angaben am 6. August wirksam werden. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen zu bauen.

Was bewirkt das EU-Gesetz?

Über das aktualisierte Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen dazu bewegt werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Nach Angaben der EU-Kommission soll vor allem dafür gesorgt werden, kleinen und mittleren Unternehmen eine sichere Geschäftsgrundlage zu bieten. Das wären demnach vor allem solche, die im Iran bessere Geschäftsmöglichkeiten sehen als in den USA.

Die Stimmung zwischen Merkel und Trump ist im Moment nicht die beste: 

Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, ist bislang unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag am Rande eines EU-Spitzentreffens in Sofia gesagt, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar.

Und was hat das jetzt mit Kuba und Libyen zu tun?

Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.

(fh/dpa)

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