Mit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober begann der neue Nahost-Krieg. Tausende Menschen sind mittlerweile getötet und verletzt worden – gerade der Gazastreifen muss zahlreiche zivile Opfer beklagen, darunter eine hohe Anzahl an Kindern. Und auch in Israel sitzt der Schreck über den Angriff wohl noch tief in den Knochen.
Hamas-Terroristen überfielen Kibbuze, also Siedlungen, in der Nähe der Grenze zu Gaza. Misshandelten die dort lebenden Israelis, töteten sie, nahmen Geiseln. Auch auf einem Festival hat die Terrorgruppe gewütet. Doch nicht alle Terroristen haben es geschafft, sich in ihre schützenden Tunnel unter Gaza zurückzuziehen. Einige von ihnen wurden in Israel festgenommen. Ihnen soll nun der Prozess gemacht werden, doch noch vor Beginn gibt es einige Hürden.
Laut der "Times of Israel" soll sogar ein Sondergericht gebildet werden, um den Hamas-Terroristen den Prozess zu machen. Der Grund: die Rechtsberater der Regierung, die Staatsanwaltschaft, die Gerichtsverwaltung und das Büro des Pflichtverteidigers sind sich wohl laut dem öffentlich-rechtlichen Sender Kan einig darüber, dass das bestehende Strafrecht den Terroristen nicht gerecht würde.
Mit einem Sondertribunal könne ein historisches Urteil gegen die Hamas-Terroristen fallen, heißt es. Das israelische Justizministerium wollte sich wohl noch nicht zu den Gerüchten äußern.
Laut dem arabischen Medium "aawsat" ist die Todesstrafe in Israel stand jetzt beispielsweise nur Nazis und ihren Kollaborateuren vorbehalten. Laut "Times of Israel" soll Energieminister Israel Katz nun vorgeschlagen haben, dieses Gesetz auch auf Terroristen der Hamas auszuweiten. "Die Taten dieser abscheulichen Hamas-Schergen, die Köpfe und Gliedmaßen abgetrennt, gefoltert, verbrannt und vergewaltigt haben, sind nicht weniger schlimm als die der Nazis", zitiert die Zeitung den Minister. Er halte eine Ausweitung des Gesetzes daher nicht für übertrieben.
Neben dem Strafrecht gibt es aber bislang noch eine weitere Ungereimtheit. Konkret wurden wohl 200 Hamas-Terroristen während des Überfalls Anfang Oktober festgenommen. Weitere sollen im Rahmen der Bodenoffensive nach Israel gebracht worden sein. Und bislang weigert sich die öffentliche Verteidigung Israels wohl, die Fälle zu übernehmen.
Die öffentliche Verteidigung übernimmt laut der Zeitung "The Jerusalem Post" normalerweise die rechtliche Vertretung von Angeklagten, die sich keinen Anwalt leisten können. Jede:r, der oder die vor Gericht stehe, habe ein Recht auf einen Anwalt.
"Bisher wurde kein Anwalt der öffentlichen Verteidigung für einen einzigen Fall von Hamas-Terroristen oder anderen Terroristen im Zusammenhang mit dem 7. Oktober ernannt", zitiert die Zeitung das Büro des Staatsanwalts. Der Grund sei wohl, dass das Strafgesetz aus Sicht der möglichen Verteidiger:innen dem Fall der Terroristen nicht gerecht würde.
Justizminister Yariv Levin wirkt zufrieden mit der Ankündigung des Staatsanwaltes. "Ich unterstütze die Weigerung der Pflichtverteidigung, die Hamas-Mörder zu vertreten, die die Kriegsverbrechen des Massakers vom 7. Oktober begangen haben", zitiert ihn die Zeitung. Das Justizministerium werde weiter daran arbeiten, die Gefangenen vor Gericht zu bringen.
Die Pflichtverteidigung Israels hatte bereits in der Vergangenheit einmal gestreikt. Damals ging es um den Prozess gegen den deutschen SS-Obersturmführer Adolf Eichmann im Jahr 1961. Der israelische Geheimdienst Mossad hatte Eichmann damals in Buenos Aires, Argentinien, ausfindig gemacht und nach Israel gebracht. Damals wurde aufgrund der Weigerung der Pflichtverteidigung ein Anwalt aus Deutschland geholt, um Eichmann zu vertreten.