Das britische Parlament hat das Brexit-Gesetz endgültig gebilligt.
Nach dem 31. Januar beginnt eine Übergangsphase, in der Großbritannien vorerst im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Damit soll ein harter Schnitt für die Wirtschaft vermieden werden.
Die Übergangsphase dauert bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum wollen beide Seiten ein großes Freihandelsabkommen aushandeln. In so kurzer Zeit wurde jedoch noch nie eine solche Vereinbarung mit der EU geschlossen. Eine Verlängerung der Übergangsphase will Premier Boris Johnson aber ausschließen und hat deshalb in seinem Brexit-Gesetz verankert, dass London keine weitere Frist bei der EU beantragen kann.
Die EU rechnet mit schwierigen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen mit Großbritannien. London ließ jedoch durchblicken, dass es sich mit einer Einigung in Teilen zufriedengeben könnte, falls bis Jahresende kein umfassendes Abkommen zustandekommt.
(ll/afp)