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Mit Gesetz zu künstlicher Befruchtung: Frankreich will Frauenrechte stärken

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Dank Künstlicher Befruchtung sollen in Frankreich unter anderem auch Lesben Kinder bekommen dürfen.Bild: www.imago-images.de / R4924_italyphotopress
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Neues Gesetz zur Künstlichen Befruchtung: Frankreich will Frauenrechte stärken

02.08.2020, 18:3803.08.2020, 10:15
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Die Öffnung der künstlichen Befruchtung für alle Frauen hat in Frankreich eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Nationalversammlung in Paris stimmte am späten Freitagabend in zweiter Lesung für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung. Damit sollen auch Lesben und alleinstehende Frauen ihren Kinderwunsch verwirklichen können.

Das Vorhaben ist ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron, das nach Umfragen zwei Drittel der Franzosen unterstützen. Massive Kritik kommt dagegen von Konservativen und der katholischen Kirche. Sie argumentieren, das Gesetz beraube Kinder einer Vaterfigur und bedrohe traditionelle Familienstrukturen. Immer wieder kam es zu Protesten gegen die Pläne.

Macron lobte im Kurzbotschaftendienst Twitter nun "das Engagement von Parlamentariern, Regierungsmitgliedern und des nationalen Ethik-Beratungsausschusses". Auf "friedliche Debatten" sei die "die Annahme eines ausgewogenen Textes" gefolgt. Vertreter von Homosexuellen-Vereinigungen begrüßten die Abstimmung als "historischen Fortschritt für die Rechte und die Freiheit der Frauen".

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Protestaktion des Katholischen Instituts Civitas gegen gleichgeschlechtliche Ehen in Paris - 18/11/2012 GerardRoussel/PANORAMIC PUBLIC ...
Protestaktion des Katholischen Instituts Civitas gegen gleichgeschlechtliche Ehen in Parisbild: imago images / PanoramiC

Senat muss Gesetzesentwurf noch zustimmen

Das Gesetz ist mit dem positiven Votum noch nicht verabschiedet. Der Senat muss noch darüber befinden. Bereits in erster Lesung hatte die konservative Mehrheit im Oberhaus auf eine wichtige Änderung gepocht: Demnach soll die künstliche Befruchtung für Lesben und alleinstehende Frauen nur bei Unfruchtbarkeit oder aus anderen medizinischen Gründen von der Krankenkasse bezahlt werden.

Das Unterhaus, das am Ende das letzte Wort hat, bestand wie bereits in erster Lesung auf einer nahezu identischen Fassung des ursprünglichen Texts. Der Senat könnte sich eventuell erst im nächsten Jahr damit befassen und einen Kompromiss fordern.

Neben der Öffnung der künstlichen Befruchtung für alle Frauen sieht der Gesetzentwurf eine Reform der Regeln für Kindschaftsverhältnisse vor. Auch eine Reihe weiterer strittiger Themen, etwa die Konservierung von Eizellen und die Forschung mit embryonalen Stammzellen, soll neu geregelt werden.

(lau/afp)

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