Julian Assange darf im Verfahren um seine Auslieferung an die USA vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung gehen.Bild: dpa / Dominic Lipinski
International
Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im
Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das
teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der
Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische
Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem
Supreme Court, weitergehen.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess
machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung
bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der
Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von
US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und
veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in
Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen
einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht
gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im
Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.
Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA
mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA
hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt,
Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht
hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben.
Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen
lassen.
(abd / dpa)
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