Das öffentliche Leben wird drastisch heruntergefahren.Bild: imago images / Joerg Boethling
watson antwortet
13.12.2020, 12:2814.12.2020, 12:03
Das öffentliche Leben in Deutschland wird
angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem
kommenden Mittwoch (16.) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel
mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss bis vorerst 10. Januar schließen.
Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen
mit den Ministerpräsidenten mit. Der seit Anfang November geltende
Teil-Lockdown habe "nicht gereicht", sagte die CDU-Politikerin in
Berlin. Die Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die
Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt
auch."
Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine
Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel. Dann habe es aber
eine "Seitwärtsbewegung" gegeben, und seit einigen Tagen gebe es
wieder ein exponentielles Wachstum.
"Corona ist außer Kontrolle geraten", warnte Bayerns
Ministerpräsident Markus Söder. "Die Lage ist eigentlich 5 vor 12."
Deswegen habe man keine halben Sachen mehr machen wollen. Ab Mittwoch
gelte ein "Lockdown für alle", sagte der CSU-Vorsitzende. "Die
Philosophie heißt: Daheim bleiben!" Berlins Regierungschef Michael
Müller (SPD) betonte, es seien weiter "Dinge möglich", etwa an
Weihnachten.
"Aber man muss auch nicht alles machen, was möglich ist."
Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin
Was ist ab Mittwoch noch erlaubt, was verboten? Wir haben die Beschlüsse für euch zusammengefasst.
Bild: watson
Welche Geschäfte dürfen weiter öffnen?
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind unter anderem:
- Der Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Direktvermarkter von Lebensmitteln
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten
- Fahrradwerkstätten
- Banken und Sparkassen
Was gilt an Weihnachten?
Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für
private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach
zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende
Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten
Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie,
Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen
Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder
fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Was gilt für Kitas und Schulen?
Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen
sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland
geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und
die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder
spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause
bleiben sollen.
Was gilt an Silvester?
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Wo gelten Ausgangsbeschränkungen?
In allen Regionen mit einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.
Was gilt für private Kontakte?
Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Was gilt am Arbeitsplatz?
Arbeitgeber werden dringend gebeten, zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
Was gilt für Alkoholkonsum?
Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Was gilt für Gottesdienste?
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Was gilt in Alten- und Pflegeheimen?
Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.
Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.
Wie geht es weiter?
Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.
(om/dpa)
Wer sich schon einmal die Übertragung eines US-amerikanischen Sports im Fernsehen angesehen hat, kennt die dortige Faszination für Statistiken. Kein Faktor ist zu geringfügig, um nicht quantifiziert zu werden, keine Randnotiz ist irrelevant für die Datenanalysten.