In wenigen Wochen steht die Europawahl an. Dann wählen Bürger:innen EU-weit die Abgeordneten, die sie in den kommenden fünf Jahren als ihre Vertreter:innen im Europäischen Parlament sitzen sehen wollen.
Wer im Parlament sitzt, hat große Auswirkungen auf unser Leben: Denn das EU-Parlament beeinflusst mit seinen Gesetzen viele Bereiche wie Wirtschaft, Umweltschutz und Sicherheit. Außerdem genehmigt es den Haushalt der EU und prüft, wofür Gelder verwendet werden. Kurzum: Das Parlament sorgt dafür, dass unsere Interessen gehört und umgesetzt werden. Mit der Wahl können wir also unser eigenes Leben mitbestimmen.
Wie die Wahl funktioniert, wer wahlberechtigt ist und bis wann du dich registrieren musst, damit deine Stimme zählt, haben wir hier zusammengefasst.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Der genaue Wahltag ist von Land zu Land unterschiedlich – die Bundesregierung hat sich für Deutschland auf Sonntag, den 9. Juni 2024, geeignet.
Jede wahlberechtigte Person hat dann die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Bei der Europawahl allerdings nur eine einzige – es darf also nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel gesetzt werden.
Bei der Europawahl werden zugelassene Parteien und sonstige politische Vereinigungen gewählt, darunter auch viele Kleinstparteien. Insgesamt stehen in diesem Jahr 35 zur Wahl.
Wähler:innen setzen ihr Kreuz nicht bei einer bestimmten Person, sondern bei einer Partei. Diese lässt verschiedene Kandidat:innen antreten. Gewählt wird demnach die gesamte Kandidierenden-Liste einer Partei. Welche Person letztlich ins Parlament einzieht, hängt mit ihrer Position auf der parteiinternen Wahlliste und der Anzahl der Stimmen für die Partei zusammen.
Jeder Staat darf eine bestimmte Anzahl Abgeordneter in das Europäische Parlament entsenden. Staaten mit mehr Einwohner:innen senden mehr Abgeordnete. Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland die meisten Abgeordneten, insgesamt 96.
Bisher gilt in Deutschland bei Europawahlen keine Sperrklausel, also eine Prozenthürde wie bei anderen Wahlen. Kleinere Parteien haben daher aktuell bessere Chancen, ins Europaparlament einzuziehen. 2029 wird sich das voraussichtlich ändern: Der Rat der Europäischen Union verpflichtete die Mitgliedsstaaten 2018, bei Europawahlen eine Prozenthürde einzuführen. Diese solle mindestens zwei und höchstens fünf Prozent betragen.
Ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten hat dies bereits umgesetzt – Deutschland nicht. Entsprechende Abstimmungen im Bundestag hatten die Sperrklausel hierzulande verhindert. Bei der Europawahl 2029 soll die Prozenthürde dann greifen.
Bei der diesjährigen Europawahl dürfen erstmals auch Menschen ab 16 Jahren wählen. Wahlberechtigt in Deutschland ist außerdem, wer die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt, in Deutschland wohnt und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält, sowie sich ins Wählerverzeichnis eingetragen hat (gilt für Unionsbürger:innen).
Eine Registrierung für die Wahl ist in der Regel nicht notwendig. Deutsche oder EU-Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Deutschland sind automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Voraussetzung ist, dass sie am 28. April 2024 an ihrem Wohnsitz gemeldet sind. Wer sich erst in den Wochen danach ummeldet, muss einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts aufgenommen zu werden.
Wer eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber derzeit im Ausland lebt, muss vor der Wahl ebenfalls einen Antrag stellen. Dieser muss spätestens am 19. Mai bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Danach kann per Briefwahl abgestimmt werden.
Wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte rechtzeitig in den Wochen vor der Europawahl eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Darin ist der genaue Ablauf der Wahl nochmal erklärt, außerdem erfahren Wähler:innen, wo sich in ihrem Bezirk das Wahllokal befindet. Im Wahllokal müssen die Wahlbenachrichtigung und eventuell ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden.
Wer nicht persönlich zur Wahlurne gehen kann, hat die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen. Dazu muss ein Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden – das funktioniert sowohl via Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, als auch online bei den Gemeinden. Dazu müssen lediglich Name, Geburtstag und Meldeanschrift angegeben werden.
Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen kommt dann per Post an. Nach dem Ausfüllen zu Hause muss der Wahlbrief per Post bis zum Wahltag, also dem 9. Juni 2024, um 18 Uhr eingegangen sein. Es ist also sinnvoll, die Briefwahl frühestmöglich zu beantragen und den Wahlbrief zeitnah abzuschicken.