
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat gegen Telegram zwei Bußgeldbescheide ausgestellt. Gesetze gelten für alle – Hass und Hetze seien auch im Netz Straftaten.Bild: www.imago-images.de / imago images
Social Media
17.10.2022, 15:5218.10.2022, 08:55
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) freut sich über einen Erfolg gegenüber Telegram. Der Soziale-Dienst mit Sitz in Dubai arbeitet mit deutschen Behörden nicht zusammen. Der Messengerdienst ist bekannt dafür, bei Rechtsextremist:innen, Reichsbürger:innen und bei Verschwörungsideolog:innen sehr beliebt zu sein.
Grund dafür: Telegram reglementiert weder Falschmeldungen noch Fake-Accounts – Extremist:innen haben so freie Hand. Die Betreiber schreiten zudem bei Hasskommentaren nicht ein. Für die Bundesregierung ein Missstand. Buschmann kann jetzt aber zumindest ein Teilerfolg für sein Ministerium vermelden.
Voller Genugtuung postet der FDP-Minister bei Twitter und auf Instagram, was sein Ministerium erwirkt hat.
Das Bundesjustizministerium habe zwei Bußgeldbescheide gegen Telegram erlassen. Die Bescheide beinhalten Forderungen in Höhe von mehreren Millionen Euro, schreibt Buschmann auf Twitter.
Er fügt an:
"Ich bin froh, dass unser konsequenter Einsatz uns hier einen Schritt weitergebracht hat. Unsere Gesetze gelten für alle."
Unter dem Posting schießen Kommentatoren, mutmaßlich aus dem rechten Spektrum, gegen diesen Schritt. Aber auch andere Kommentare kritisieren die Maßnahme des Justizministers. So schreibt ein Nutzer: "Ich bin noch nicht überzeugt, ob dies der Meinungsfreiheit zuträglich ist..."
Hass und Hetze sind auch im Netz Straftaten
Das Team von Marco Buschmann argumentiert dagegen. Die Mitarbeitenden schreiben:
"Hass, Hetze, Gewaltaufrufe oder die Verbreitung von sogenannten Feindeslisten: All das sind Straftaten. Recht und Gesetz müssen auch im Internet und auch auf Telegram durchgesetzt werden, das ist doch selbstverständlich. TB"
Auch das Argument, dass die Betreiber von Telegram in Dubai säßen und die Bußgelder ignorieren würden, führen einige Twitter-Nutzer ins Feld.
Bei Instagram argumentiert Buschmann weiter: "Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen."

bild: screenshot Instagram-Story
Der Messenger-Dienst hatte Ende August mit einem Schritt überrascht. Das Unternehmen fragte alle seine Nutzer:innen, was sie davon hielten, wenn ihre Daten an Behörden weitergegeben würden.
Der Justizminister ergänzt unabhängig vom aktuellen Bescheid gegen Telegram: Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken trügen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe vorzugehen.
Er führt aus:
"Dazu gehört die Pflicht, Beschwerdesysteme für Meldungen strafbarer Inhalte durch Nutzer einzurichten. Und sie müssen in Deutschland für einen Zustellungsbevollmächtigten sorgen."
Damit spricht Buschmann weitere mögliche Maßnahmen an, ohne jedoch konkrete Schritte dazu zu nennen.
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