Schwarzer wird in in Bochum von Polizei kontrolliert – warum das rechtswidrig war
Die Ausweiskontrolle bei einem schwarzem Mann war durch die Bundespolizei am Bochumer Hauptbahnhof rechtswidrig.
- Dies entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.
- Zwar habe der Mann durch sein auffälliges Verhalten Anlass zu der Identitätsfeststellung gegeben, befand der Senat. Die Polizisten hätten die Identität des Manns jedoch auch wegen dessen dunkler Hautfarbe festgestellt.
Was war passiert?
Der Kläger aus Witten war im Hauptbahnhof Bochum von Beamten der Bundespolizei aufgefordert worden, seinen Ausweis vorzuzeigen. Zwischen den Mann und den Beamten war in dem Verfahren strittig, ob die dunkle Hautfarbe des Klägers allein ausschlaggebend oder zumindest mit ursächlich für seine Überprüfung war und ob es sich somit um ein mit dem Grundgesetz nicht vereinbares sogenanntes Racial Profiling handelte.
Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?
In seinem Urteil verwies das OVG darauf, dass eine Identitätsfeststellung in Anknüpfung an die Hautfarbe "bei Vorliegen hinreichend konkreter Anhaltspunkte" gerechtfertigt sein könne. Dazu müsse die Polizei aber im Einzelfall darlegen, dass Menschen beispielsweise mit dunkler Hautfarbe an der entsprechenden Örtlichkeit überproportional häufig Straftaten begehen. Solche Anhaltspunkte habe die Bundespolizei im vorliegenden Fall jedoch nicht hinreichend konkret vorgetragen.
Die Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen ist eine Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.
(yp/afp)
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