Wie der Familiennachzug von Flüchtlingen ab August neu geregelt wird
Der Bundestag hat am Freitag die Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen.
Diese sollen ab August wieder die sogenannte Kernfamilie nachholen können, allerdings nur in sehr eingeschränktem Umfang. Dafür stimmten Union und SPD, die übrigen Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sollen ab 1. August wieder Familienmitglieder nachholen können. Pro Monat sollen aber nur 1000 Angehörige kommen dürfen.
Union und SPD waren dafür – was wollte die Opposition?
Keine Mehrheit fanden Gesetzentwürfe von FDP und Linken. Die FDP-Fraktion wollte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für weitere zwei Jahre aussetzen, aber zugleich Ausnahmen zulassen. Die Linke wollte dagegen die Aussetzung des Familiennachzugs mit sofortiger Wirkung aufheben.
(pb/afp/rtr)