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Bundestag beschließt Neuregelung zum Familiennachzug

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Wie der Familiennachzug von Flüchtlingen ab August neu geregelt wird

15.06.2018, 13:1215.06.2018, 13:39
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Der Bundestag hat am Freitag die Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen.

Diese sollen ab August wieder die sogenannte Kernfamilie nachholen können, allerdings nur in sehr eingeschränktem Umfang. Dafür stimmten Union und SPD, die übrigen Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sollen ab 1. August wieder Familienmitglieder nachholen können. Pro Monat sollen aber nur 1000 Angehörige kommen dürfen.

Wie werden die Angehörigen ausgewählt?
Bei der Auswahl der 1000 Personen sind humanitäre Gründe ausschlaggebend: Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Das Auswahlverfahren wird das Bundesverwaltungsamt durchführen. In den ersten fünf Monaten gilt eine besondere Regelung: Wurde ein Kontingent nicht ausgeschöpft, kann es auf den folgenden Monat übertragen werden. Beispiel: Werden im August nur 800 Familienmitglieder nachgeholt, dürfte das Amt im September 1200 Angehörige nach Deutschland bringen.

Union und SPD waren dafür – was wollte die Opposition?

Keine Mehrheit fanden Gesetzentwürfe von FDP und Linken. Die FDP-Fraktion wollte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für weitere zwei Jahre aussetzen, aber zugleich Ausnahmen zulassen. Die Linke wollte dagegen die Aussetzung des Familiennachzugs mit sofortiger Wirkung aufheben.

(pb/afp/rtr)

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