9/11-Helfer Motassadeq kommt für Abschiebung früher aus Haft
09.08.2018, 17:5509.08.2018, 17:55
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Er ist für den Tod von Tausenden Menschen mitverantwortlich – dennoch
wird der 9/11-Helfer Mounir el Motassadeq früher aus deutscher Haft
entlassen.
Der wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen
vom 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilte Marokkaner
Mounir el Motassadeq kommt für seine Abschiebung früher aus dem
Gefängnis. Statt im November wird der 44-Jährige nach Angaben der
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nun Mitte Oktober aus der
Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel entlassen. Er soll dann
sofort in seine Heimat abgeschoben werden. Mit der vorzeitigen
Entlassung soll eine Rückkehr nach Deutschland verhindert werden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte El Motassadeq wegen
Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung verurteilt.
Mounir el MotassadeqBild: POOL AP
Wer ist Motassadeq?
Motassadeq war Mitglied der sogenannten "Hamburger Zelle" um den
Todespiloten Mohammed Atta, der eines der Flugzeuge in das New Yorker
World Trade Center gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten
noch zwei weitere der insgesamt vier 9/11-Terrorpiloten und neben El
Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an.
"Wir haben auf die Vollstreckung der letzten Wochen seiner Haftstrafe
verzichtet, aber nur unter der Bedingung, dass er nach Marokko
abgeschoben wird", sagte die Sprecherin des Generalbundesanwalts,
Frauke Köhler, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "Diese
Vorgehensweise gibt uns die Möglichkeit, ihn umgehend zu verhaften,
sollte er wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen." Zuvor hatte
die "Bild"-Zeitung über die vorzeitige Haftentlassung berichtet.
Wie lautete das erste Urteil?
Der Prozess gegen El Motassadeq war seinerzeit der weltweit erste im
Zusammenhang mit den Terroranschlägen in New York, Washington und
Pennsylvania. Ein erstes Urteil des OLG aus dem Jahr 2003 hob der
Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 zunächst auf — danach folgten
mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schließlich doch 15
Jahre Haft bekam. Ein 2014 gestellter Antrag auf vorzeitige
Haftentlassung hatte das OLG mit Hinweis auf die Gefährlichkeit El
Motassadeqs abgelehnt. Die Entscheidung war auch vom BGH bestätigt
worden.