Er ist für den Tod von Tausenden Menschen mitverantwortlich – dennoch wird der 9/11-Helfer Mounir el Motassadeq früher aus deutscher Haft entlassen.
Der wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilte Marokkaner Mounir el Motassadeq kommt für seine Abschiebung früher aus dem Gefängnis. Statt im November wird der 44-Jährige nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nun Mitte Oktober aus der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel entlassen. Er soll dann sofort in seine Heimat abgeschoben werden. Mit der vorzeitigen Entlassung soll eine Rückkehr nach Deutschland verhindert werden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte El Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
Motassadeq war Mitglied der sogenannten "Hamburger Zelle" um den Todespiloten Mohammed Atta, der eines der Flugzeuge in das New Yorker World Trade Center gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier 9/11-Terrorpiloten und neben El Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an.
"Wir haben auf die Vollstreckung der letzten Wochen seiner Haftstrafe verzichtet, aber nur unter der Bedingung, dass er nach Marokko abgeschoben wird", sagte die Sprecherin des Generalbundesanwalts, Frauke Köhler, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "Diese Vorgehensweise gibt uns die Möglichkeit, ihn umgehend zu verhaften, sollte er wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen." Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die vorzeitige Haftentlassung berichtet.
Der Prozess gegen El Motassadeq war seinerzeit der weltweit erste im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in New York, Washington und Pennsylvania. Ein erstes Urteil des OLG aus dem Jahr 2003 hob der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 zunächst auf — danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schließlich doch 15 Jahre Haft bekam. Ein 2014 gestellter Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte das OLG mit Hinweis auf die Gefährlichkeit El Motassadeqs abgelehnt. Die Entscheidung war auch vom BGH bestätigt worden.
(yp/dpa)