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Bis zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung bleibt viel zu tun

A happy down syndrome man with businesspeople in office, social inclusion and cooperation concept.
Um echte Teilhabe und Gleichberechtigung zu ermöglichen, müssen Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten bekommen, im Alltag präsent zu sein.Bild: iStockphoto / Halfpoint
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Der lange Weg der Teilhabe – dass der EuGH über Diskriminierungen urteilt, ist ein gutes Signal

10.02.2022, 09:2610.02.2022, 12:46
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Die Welt ist ungerecht. Per se. Besonders ungerecht ist sie allerdings für Menschen, die nicht in das "Normal"-Schema passen.

Menschen, die beispielsweise "falsch" lieben. Die sich nicht in das binäre System der Geschlechter fügen. Die die "falsche" Religion haben. Die "falsche" Hautfarbe. Die eine geistige oder körperliche Behinderung haben.

Auch im Jahr 2022 sind Diskriminierung und Ungleichbehandlung noch ein Problem.

Das ist ätzend.

Deswegen ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderung gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind. Auch vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Und es ist wichtig, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) über solche Fälle urteilt.

Der Europäische Gerichtshof , EuGH, CVRIA, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft, Cour de justice de l Union européenne, Verwaltungsgebäude in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof.Bild: dpa / Horst Galuschka

An diesem Donnerstag fällt dort eine Entscheidung zu einem Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung.

Es geht um diesen Fall: Die belgische öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft HR Rail stellte 2016 einen Facharbeiter für die Wartung ihrer Schienenwege ein. Noch während der Probezeit wurde bei dem Beschäftigten ein Herzproblem diagnostiziert, das das Einsetzen eines Herzschrittmachers erfordert hatte. Aufgrund dieses Eingriffes kann der Mann nicht mehr in die Nähe elektromagnetischer Felder gehen, weil das Gerät darauf empfindlich reagiert. Er kann also seinen Job nicht länger ausüben.

Der belgische Service public fédéral Sécurité sociale (Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit) hat ihn als behindert anerkannt. Das Unternehmen versetzte den Mann erst auf einen anderen Posten und kündigte ihm schließlich.

Der Arbeiter beantragte beim Belgischen Staatsrat eine Aufhebung dieser Entscheidung. Und so landete der Fall schließlich beim EuGH.

Generalanwalt Athanasios Rantos spricht sich in seinem Schlussantrag dafür aus, dass der Arbeitgeber auch im Rahmen der Probezeit verpflichtet sei, den Arbeitnehmer, der wegen einer Behinderung seine bisherige Aufgabe nicht mehr erfüllen kann, in einer anderen Position einzusetzen. "Sofern er die erforderliche Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit besitzt und diese Maßnahme keine unverhältnismäßige Belastung für den Arbeitgeber darstellt", heißt es in dem Antrag.

"Schließlich sind nicht die Menschen das Problem, sondern die Umgebung, die ihnen das Leben schwer macht."

Teilt der EuGH die Meinung des Anwaltes, könnten künftig Menschen mit Behinderung in der Europäischen Union auch während der Probezeit besser vor Diskriminierung geschützt werden.

Eine Absicherung für alle Menschen. Auf Landes- und auf Europaebene.

In Deutschland gibt es seit 2017 – also gerade einmal seit fünf Jahren – das Bundesteilhabegesetz: Es soll dabei helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen.

So weit, so gut.

Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal modernisiert. Behinderung soll laut diesem Gesetz nicht als individuelle Eigenschaft, sondern als Hindernisse der Umwelt verstanden werden.

Gut, dass das festgehalten ist.

Schließlich sind nicht die Menschen das Problem, sondern die Umgebung, die ihnen das Leben schwer macht. Teilhabe sollte also der Begriff sein, der in diesem Gesetz mit ganz großen Buchstaben geschrieben wird.

Front view of happy school kids standing in outside corridor at school while a Caucasian schoolgirl is sitting on wheelchair in foreground
Kinder mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam eine Schule.Bild: iStockphoto / Wavebreakmedia

Das Benennen von Problemen löst sie zwar nicht. Es kann aber eine Debatte auslösen. Es kann dabei helfen, dass wir uns als Gesellschaft öfter fragen, wie wir leben möchten.

Jetzt muss dieser hehre Vorsatz im Alltag aber eben auch umgesetzt werden.

Teilhabe bedeutet individuelle Förderung. Frei entscheiden zu können, am Abend ins Schwimmbad zu gehen. Einen Beruf auszuüben, der der eigenen Qualifikation und Neigung entspricht. Teilhabe bedeutet, Menschen einzubeziehen – in Diskussionen und Entscheidungen. Teilhabe bedeutet Respekt und Akzeptanz.

Eben das Gegenteil von Ausgrenzung – und zwar in allen Bereichen.

Im Alltag klappen Teilhabe und Inklusion noch immer eher schlecht als recht. Öffentliche Gebäude sind nicht immer barrierefrei. Der ÖPNV teilweise ebenso wenig. In vielen Inklusionsklassen an Schulen gibt es zu wenige Sozialpädagogen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, damit sie am Unterricht teilnehmen können. Das Gehalt, das in Behindertenwerkstätten gezahlt wird, ist ein schlechter Witz.

Das Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt vorrangig für staatliche Einrichtungen, Unternehmen und Gebäude. Dort soll es für gleichberechtigte Teilhabe sorgen, indem zum Beispiel eine Verpflichtung von Barrierefreiheit bei Neubauten oder auch Bestimmungen zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, unter anderem in leichter Sprache, festgeschrieben sind.

Menschen mit Behinderung auf diese Weise die menschengemachten Hindernisse aus dem Weg zu räumen, ist nicht möglich. Wir müssen Teilhabe und Inklusion nicht neu denken. Die Ideen, die hinter dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz stecken, sind gut. Wir müssen sie aber konsequent umsetzen und weiterentwickeln.

Dafür muss sich die ganze Gesellschaft einsetzen. Die Probleme, die es bisher gibt, müssen nach oben auf die politische Agenda gesetzt werden. Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt muss für Menschen mit Behinderung leichter sein.

Gleichzeitig braucht es in der Bevölkerung ein Umdenken. Wir müssen Menschen mit Behinderung mehr zutrauen.

Und dafür braucht es mehr Begegnungen. Im Sportverein, im Kindergarten, in der Schule, auf der Arbeit. Gelebte Inklusion statt der Verklärung des bisherigen Inklusion-Alptraums.

"Auch wirtschaftlich dürfte die Antidiskriminierung förderlich sein, schließlich steuern wir auf einen krassen Fachkräftemangel zu."

Ein Akt der Solidarität. Und auch, wenn das Leben mit Behinderung nicht jeden Menschen betrifft, so sollte es trotzdem in unser aller Interesse sein, Gleichberechtigung und Teilhabe zu ermöglichen. Und zwar nicht nur, weil es keinen Grund gibt, Menschengruppen zu diskriminieren und wir über diesen Punkt langsam herauskommen sollten.

Mitarbeiter der Werkstätte "Rauti" in Zürich bei der Arbeit, aufgenommen am 14. November 2003. Die RGZ-Stiftung bietet mit dem Wohnheim "Loomatt" und der Werkstätte "Rauti&quo ...
Menschen in einer Werkstatt in Zürich.Bild: KEYSTONE / Keystone Gaetan Bally

Auch wirtschaftlich dürfte die Antidiskriminierung förderlich sein, schließlich steuern wir auf einen krassen Fachkräftemangel zu. Wäre es da nicht super, wenn mehr Menschen mit Behinderung Berufe ausübten, für die sie befähigt sind, statt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung für einen Hungerlohn zu schuften? Und wäre es nicht super, wenn man es ihnen auch einfach mal zutraut?

Und wenn weder Solidarität noch Wirtschaftlichkeit überzeugende Argumente sind, sollten wir uns darauf besinnen, dass das leichte und lockere und gesunde Leben nicht für immer garantiert ist.

Schließlich kann immer etwas passieren. Viele Menschen sind nicht mit ihrer Behinderung auf die Welt gekommen, sondern haben Unfälle oder Krankheiten erlitten.

Sollte es dann nicht in unser aller Interesse sein, dass sich an der Situation der nicht vorhandenen Teilhabe und der anhaltenden Diskriminierung etwas ändert, auch wenn es viele von uns nicht aktiv betrifft?

"Nicht nur weiße, heterosexuelle Cis-Frauen haben ihren Platz am Tisch der Männer verdient."

Gleichzeitig ist es leider nicht überraschend, dass der Weg hin zur echten Inklusion so lange dauert.

Erinnern wir uns daran, wie kurz Frauen beispielsweise vor dem Gesetz die gleichen Rechte haben (seit 1957), wie Männer. Und wie akribisch wir heute noch darauf achten müssen, dass wichtige Positionen im Land paritätisch besetzt werden.

Weil sonst nur Männer, die der Vorstellung von "normal" entsprechen, diese Posten besetzten. Weil das Patriarchat sonst noch in hundert Jahren nur innerhalb der entsprechenden feministischen und linksgerichteten Bubble kritisiert würde.

Und nicht nur weiße, heterosexuelle Cis-Frauen haben ihren Platz am Tisch der Männer verdient. Sondern alle diskriminierten und marginalisierten Gruppen. Darauf muss mehr geachtet werden. Von uns als Gesamtgesellschaft, wie auch von den Spitzen des Landes.

Wenn wir die zwanziger Jahre als Jahrzehnt des gesellschaftlichen Aufbruchs gestalten wollen, müssen wir darauf achten, am Ende keine Gruppe zu vergessen. Schon gar nicht die besonders vulnerablen.

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