Wenn Menschen mit den falschen Pronomen und Geschlechts-Zuschreibungen angesprochen werden, heißt das Misgendering. Das kann ohne böse Absicht passieren. Weil eine Person sich zum Beispiel als nicht-binär identifiziert, während die andere Person, sie weiblich liest, und deshalb mit weiblichen Pronomen anspricht. Hier hilft: Fragen, welche Pronomen genutzt werden sollen.
Für die betroffene Person hat Misgendern negative Folgen: Es geht an die Substanz und auf die Psyche und kann das Selbstbewusstsein anknacksen. Womöglich kann die Person durch das Misgendering vor anderen Menschen geoutet werden – ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Gerade auf Social Media stehen deshalb mittlerweile häufig die gewünschten Pronomen in den Profilen dabei.
Misgendering wird häufig aber mit böser Absicht betrieben – zum Beispiel um Menschen ihre Identität abzusprechen und sie in eine Schublade zu stecken, in die sie nicht gehören. Häufig nutzen trans*- und queerfeindliche Akteure Misgendering, um ihrem Gegenüber absichtlich wehzutun.
In Frankfurt am Main hat das Landgericht nun ein historisches Urteil gefällt. Konkret geht es um den Verlag "Rome Medien GmbH" des früheren "Bild"-Chefs Julian Reichelt. Auf dem dazugehörigen Blog "Pleiteticker.de" hatte eine Autorin die Journalistin Janka Kluge erst als "Transfrau" und dann als "biologischen Mann" und zum Ende sogar nur noch als "Mann" bezeichnet. Ein No-Go.
Das sieht auch Anwalt Jasper Prigge so. Er erklärt auf seinem Blog "Prigge-recht.de": "Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden." Zwar habe das Landgericht hier im Einzelfall entschieden, trotzdem habe das Urteil Signalwirkung. Allerdings: Der Beschluss des Gerichtes sei noch nicht rechtskräftig. Die Antragsgegner:innen hätten die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Auch Grünen-Politikerin Nyke Slawik findet deutliche Worte für den Urteilsspruch in Frankfurt. Sie schreibt auf Twitter: "Misgendering ist keine Meinung. Trans Personen haben ein Recht respektvoll und würdevoll angesprochen zu werden, dazu gehört die Achtung der geschlechtlichen Identität. Schön, dass das gerichtlich klargestellt wurde."
Misgendering kommt im Bundestag vor. Abgeordnete der AfD sprechen immer wieder die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer mit ihrem Deadname und falschen Pronomen an. Diese trans*feindlichen Aussagen sorgen für heftige Kritik aus dem demokratischen Spektrum.
(Mit Material der dpa)