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Deutschland
26.07.2019, 07:4126.07.2019, 07:52
Im Streit um ihre Kandidatenliste zur
Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen
Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt.
- Die Partei darf bei dem Urnengang am 1. September nach derzeitigem Stand mit 30 statt nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten.
- Das haben die Leipziger Richter am Donnerstag im Eilverfahren entschieden.
- Die ersten 30 Plätze der Liste wurden in einem Einzelwahlverfahren bestimmt, danach wählte die AfD aus Zeitgründen im Block.
Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob
die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der
Wahl Klarheit schaffen. Diese Entscheidung ist für den 16. August
terminiert, wie das Gericht mitteilte. Die Vorsitzende Richterin
Birgit Munz fand allerdings bereits am Donnerstag deutliche Worte:
"Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig."
Die Entscheidung der sächsischen Verfassungsrichter vom
Donnerstag bezog sich auf Anträge der AfD, mit der die Partei die
vorläufige Zulassung der gestrichenen Kandidaten begehrte. Dem kamen
die Richter nun zum Teil nach.
Dabei hatten sie vor allem die Folgen
für die Landtagswahl im Blick: Bei der Abwägung sei die nachteilige
Auswirkung berücksichtigt worden, die sich aus "einer
voraussichtlich fehlerhaften Entscheidung des
Landeswahlausschusses" ergeben könnte. "Die Wahl zum 7. Sächsischen
Landtag wäre dann auf der Grundlage eines Beschlusses durchgeführt
worden, der die von der Verfassung garantierte Chancengleichheit der
AfD in diesem Umfang nicht hinreichend berücksichtigt", hieß es. In
der Folge könnte dies dazu führen, dass Neuwahlen nötig würden.
Das sind die Reaktionen:
Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen, erklärte: "Ich
finde, das Gericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen, weil es
damit die Demokratie in Sachsen schützt." Durch die Entscheidung
sinke seiner Einschätzung nach die Wahrscheinlichkeit für eine
Neuwahl nach der Landtagswahl am 1. September.
Die sächsische AfD äußerte sich widersprüchlich. Partei-Chef Jörg
Urban stellte die Entscheidung als "großen Sieg für die AfD" und
"Sieg für die Demokratie" dar. Wenig später teilte seine Partei
jedoch in einer Erklärung mit, man sei mit der Entscheidung "nicht
zufrieden".
Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Kürzung ihrer
Landesliste, die der Landeswahlausschuss am 5. Juli aufgrund formaler
Mängel bei der Aufstellung der Kandidaten beschlossen hat. Von
ursprünglich 61 Listenkandidaten wurden nur 18 zur Landtagswahl
zugelassen. Das Gremium monierte unter anderem, dass die AfD ihre
Kandidaten auf zwei Parteitagen wählte und das anfangs beschlossene
Wahlverfahren später änderte. Allerdings ging es nicht mehr um 43
abgelehnte Bewerber, sondern nur noch um 41. Denn für die
Listenplätze 54 und 60 lägen formale Voraussetzungen nicht vor, hieß
es nach der Verhandlung in Leipzig.
Die Vorsitzende des Landeswahlausschusses Sachsen, Carolin
Schreck, sagte nun: "Ich finde es erfreulich, dass der sächsische
Verfassungsgerichtshof so zeitnah über die Rechtsbehelfe der AfD
entschieden hat. Wir werden dieses Gerichtsurteil jetzt bei der
weiteren Wahlvorbereitung umsetzen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Beschwerde der AfD
in dieser Angelegenheit wegen diverser inhaltlicher Mängel
abgewiesen. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen
entsprechend begründet, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten
Beschluss vom 18. Juli. Vor allem bemängelten die Karlsruher Richter
aber, dass die AfD nicht ausreichend dargestellt habe, warum sie
bereits vor einer Entscheidung in Sachsen das höchste deutsche
Gericht eingeschaltet hatte. In der Regel sind für die Gewährleistung
des Wahlrechts die Länder zuständig.
Die AfD bezeichnete die Streichung eines Großteils ihrer
Kandidaten als Willkürakt, "um den stärksten Mitbewerber zur
Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen". Im Fall eines guten
Abschneidens bei der Wahl könnte sie mit einer gekürzten Liste
womöglich nicht alle Mandate übernehmen. Fehler bei ihrem
Aufstellungsverfahren sah die Partei nicht. Allerdings wurde in den
eigenen Reihen auch Kritik laut, sich zu wenig auf die
Listenaufstellung vorbereitet zu haben. Die Partei hatte dazu im
Februar und März zwei Termine benötigt. Schon zur Landtagswahl 2014
gab es Probleme mit der Liste.
(ts/dpa)
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