Bereits am Montag hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betont, dass es "erhebliches Einsparpotenzial" im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gäbe. Das Gehalt einiger Sender-Chef:innen sei zu hoch, twitterte er. So forderte er unter anderem einen Gehaltsdeckel für die Intendant:innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Das Gehalt dürfe zumindest nicht höher sein als der Verdienst des Bundeskanzlers. Nun legt Lindner nach.
Doppelstrukturen im Programm sind dem Finanzminister offenbar ein Dorn im Auge. Der Grund: Am Montag haben die Sender ARD und ZDF beide das Begräbnis von Queen Elizabeth II. übertragen. Das kritisiert Lindner nun im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Das Problem: Beide Sender stellten für die Jahrhundertveranstaltung Personal und Ausstattung bereit, hatten Reporter:innen vor Ort im Einsatz. Damit produzierten die beiden Sender sich sehr ähnelnde Programminhalte, ein Umstand, den das ZDF in einem Statement mit der großen Bedeutung des Ereignis rechtfertigte.
Das findet Lindner in Sachen Finanzen offenbar alles andere als optimal. Die "NOZ" zitiert ihn weiter:
Um dem Kernauftrag gerecht zu werden, müssten beide Sender besser miteinander kooperieren. Was zum Kernauftrag gehört, sagt Lindner nicht. Der allgemeine Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender ist aber in den Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag festgehalten.
Demnach sollen die Sender durch die Auswahl von Programmen und Themen die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Mit ihren Programm-Angeboten sollen sie Zuschauer:innen außerdem Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung bieten. Was alles dazugehört und was nicht, ist immer wieder Teil der Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Da die finanziellen Belastungen für die Bürger:innen stiegen, soll der Rundfunkbeitrag gedeckelt werden. Zumindest, wenn es nach der Meinung von Christian Lindner geht.
Zuletzt wurde die Abgabe im August 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Haushalt angehoben. Auf die Erhöhung hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits im Jahr 2020 geeinigt.
Das Parlament von Sachsen-Anhalt stimmte jedoch dem Gesetzesentwurf nicht zu. Die Landes-CDU hatte sich gegen ihren Ministerpräsidenten gestellt und damit eine Regierungskrise im Bundesland ausgelöst.
Die Beitragserhöhung wurde dadurch blockiert. Das verzögerte die Erhöhung, stoppte sie aber nicht. Die Sender hatten daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Das Gericht gab im August 2021 den Sendern recht.