In der Silvesternacht waren Einsatz- und Rettungskräfte in Berlin und anderen Städten massiv angegriffen worden. Zum Teil musste die Polizei ausrücken, um Feuerwehrleute beim Löschen von Bränden gegen Angriffe zu schützen. Vertreter:innen von Polizei und Feuerwehr zeigten sich bestürzt und verständnislos über das Ausmaß der Gewalt.
Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilt auf Twitter sein Entsetzen über die Gewalt gegen Rettungskräfte. In seinem Tweet macht er auch einen Vorschlag, wie die Täter:innen bestraft werden sollten. Dieser kommt allerdings nicht gut an und sorgt für Furore.
Kurz darauf löscht Lauterbach seinen Tweet. Doch das Internet vergisst nie.
In der Silvesternacht gab es allein in Berlin mehr als hundert Festnahmen. Die Taten sind schwer zu begreifen: Jahr für Jahr werden immer mehr Einsatz- und Rettungskräfte wie etwa Feuerwehrleute und Sanitäter zum Ziel gewaltsamer Angriffe – während ihrer Einsätze, die doch eigentlich dem Schutz und der Rettung von Menschenleben dienen sollen.
Auch für den SPD-Politiker Lauterbach sind diese Taten wohl unbegreiflich. Er schrieb dazu auf Twitter am Neujahrstag: "Eine Schande, dass eine kleine Gruppe von Chaoten gerade die Rettungskräfte angreift." Darauf schlägt er folgende Bestrafung vor.
Der Gesundheitsminister fordert als Bestrafung die Kündigung der Wohnung für alle Täter:innen. Er schreibt:
Kurz darauf löscht er den Tweet und rudert mit seiner Aussage offenbar zurück. Denn sein Vorschlag traf auf wenig Verständnis bei der Twitter-Community. Es hagelte reichlich negative Kommentare.
Dabei gibt es bereits per Gesetz eine Bestrafung für Angreifer:innen auf Rettungs- und Sicherheitskräfte – und die hat es in sich.
Seit 2017 gibt es ein eigenes Gesetz, das schärfere Straftatbestände für Angriffe auf Rettungs- und Sicherheitskräfte verankerte. Bis zu fünf Jahre Haft können seitdem für solche Angriffe verhängt werden. Es geht dabei um Attacken auf Polizeibeamte, Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste, auf Staatsanwälte und Feldjäger. Vor der Verabschiedung des Gesetzes galt eine besondere Strafandrohung nur für Angriffe während Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen.
Seit 2017 gilt die Strafandrohung während jeglicher Diensthandlung. Als Reaktion auf massive Übergriffe in der jüngsten Silvesternacht wird nun eine Verschärfung der Strafen gefordert.
(Mit Material der afp)