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Corona aktuell: Lockerungen der Regeln beschlossen – was wo in Deutschland gilt

Die Corona Pandemie im Februar 2022. Wie hier in Frankfurt, gilt an vielen Orten noch eine Maskenpflicht im Freien. Die Inzidenzen sind bundesweit im vierstelligen Bereich und die Menschen hoffen auf  ...
Bis zum Frühlingsbeginn am 20. März planen Bund und Länder, fast alle Corona-Regeln schrittweise aufzuheben. Bild: Daniel Kubirski / Daniel Kubirski
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Bund und Länder lockern stufenweise: Welche Corona- Regeln ab wann gelten

16.02.2022, 23:25
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Schritt für Schritt zurück zum Normalzustand: Bund und Länder haben sich auf einen Drei-Stufen-Plan verständigt, nach dem alle Corona-Maßnahmen – außer Masken- und Abstandspflicht – bis zum Frühlingsbeginn am 20. März aufgehoben werden sollen.

Für eine schrittweise Öffnungsstrategie hatten sich zuvor auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Corona-Expertenrat der Bundesregierung ausgesprochen. Spätestens im kommenden Herbst und Winter könne es aber neue Infektionswellen geben, warnt das Expertengremium. Darauf und dass es dann wieder strengere Maßnahmen geben könnte, weisen auch Bund und Länder in ihrem Öffnungsplan hin.

Doch vorerst halten es Bund und Länder für richtig, die geltenden Beschränkungen zu lockern und mittelfristig sogar ganz aufzuheben. Damit entsprechen sie den Forderungen verschiedener Politiker und Expertinnen, die in den vergangenen Wochen sinkende Infektionszahlen sowie die meist milden Omikron-Verläufe als Gründe für eine Öffnungsstrategie angeführt hatten.

Schritt 1

  • Geimpfte und Genesene können sich privat wieder mit beliebig vielen Menschen treffen.
  • Im Einzelhandel fällt die 2G-Regel bundesweit, die Pflicht zum Maskentragen bleibt aber bestehen.

Schritt 2: Ab 4. März

  • In der Gastronomie wird ab dann 3G gelten. Auch Ungeimpfte dürfen dann mit einem aktuellen negativen Test in Restaurants, Bars und Cafés. Dasselbe soll für Hotels und dergleichen gelten.
  • Clubs und Discos dürfen Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativen Test einlassen (2G-Plus).
  • Bei Großveranstaltungen in Innenräumen sind 60 Prozent Auslastung und maximal 6000 Zuschauer erlaubt. Im Freien gilt eine Auslastungsgrenze von 75 Prozent und eine maximale Teilnehmerzahl von 25.000 Menschen.

Ab 20. März

  • Alle "tiefergreifenden Kontakt- und Zugangsbeschränkungen" werden aufgehoben.
  • Auch die Homeoffice-Pflicht läuft dann aus. Arbeitgeber können Homeoffice aber weiter anbieten, insbesondere bei Großraumbüros.

Nach dem 20.März

Bund und Länder wollen weiterhin an "niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen" festhalten. In Bus und Bahn müssen laut dem Plan auch weiterhin Masken getragen werden.

(nik/mit Material von dpa)

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