Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Wer keine Lust oder Zeit hat, am Sonntagmorgen zum Wahlbüro zu rennen, kann seine Stimme auch bequem per Briefwahl abgeben.
Wie du deine Briefwahlunterlagen erhältst und sichergehst, dass sie rechtzeitig ankommt, wo sie hingehört, erklärt dir watson in sechs Punkten.
Deinen Wahlschein musst du bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragen. Das geht persönlich oder per Post – und Überraschung – bei vielen Gemeinden sogar online. Telefonische Anträge sind hingegen nicht möglich.
Da der Wahltermin bereits bekannt ist, kannst du jetzt loslegen und deine Briefwahlunterlagen beantragen. Folgende Daten werden dazu benötigt: Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift.
Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist nach Angaben der Bundesregierung am Freitag vor der Wahl um 15.00 Uhr. Aber was ist, wenn man plötzlich krank wird? In solchen Ausnahmefällen sei eine Beantragung sogar noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.
Die Freundin ist gerade auf Reisen oder der Bruder im Prüfungsstress und bekommt Organisatorisches gerade nicht gebacken? Kein Problem. Du kannst für andere Personen ebenfalls eine Briefwahl beantragen.
Dazu benötigst du allerdings eine schriftliche Vollmacht. Zudem ist der Antrag dann nur persönlich oder schriftlich möglich.
Die Unterlagen für die Briefwahl kommen per Post an deine gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse. Sprich, wenn du gerade im Ausland bist, kannst du dir die Unterlagen auch dorthin zukommen lassen.
Die alternative Adresse musst du auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angeben.
Keine Angst, die Briefwahl ist in wenigen Schritten erledigt und ganz unkompliziert. Die Briefwahl in vier Schritten:
Bis auf den letzten Drücker solltest du nach Empfehlung der Bundeswahlleitung nicht warten. So stellst du sicher, dass deine Stimme rechtzeitig ankommt. Die Deadline lautet: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Sonst ist es zu spät und dein Wahlbrief kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Damit dein Wahlschein rechtzeitig per Post ankommt, sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (also am 20. Februar 2025) abgesendet werden.
Willst du deine Stimme aus dem Ausland verschicken, ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.
Ja, das ist möglich. Deutsche Staatsbürger:innen, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Auch Deutsche, die dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik leben und in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Dazu müssen sie allerdings spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.