Eigentlich will sich die rechtspopulistische Partei AfD auf die Ampel stürzen und den Umgang mit den vielen Krisen kritisieren. Energie, Klima, Krieg, Inflation: Themen, die die AfD unter normalen Umständen gern für sich nutzen würde. Doch gerade während sie sich warmläuft, rollen neue Negativschlagzeilen auf die Partei zu.
Und wieder geht es um das Thema Verfassungsschutz.
Die AfD wird nämlich nun auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe die Beobachtung der AfD aufgenommen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch mit.
"Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", erklärte der Sprecher.
Die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion selbst stünden allerdings nicht unter Beobachtung. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an die Beobachtung von Abgeordneten seien bislang nicht erfüllt.
Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch von einzelnen Länder-Behörden wird die AfD bereits als Verdachtsfall geführt. Eine Klage der AfD gegen die Einstufung durch das Bundesamt wurde in erster Instanz zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden. Die Partei hat Berufung eingelegt.
Die Thüringer AfD mit ihrem Vorsitzenden Björn Höcke wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch beobachtet.
Nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts über die Einstufung der gesamten AfD als bundesweiten Verdachtsfall, hatte sich sogar der Chef der Bundesbehörde zu Wort gemeldet. Thomas Haldenwang begrüßt, dass der Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden sei. "Das ist ein guter Tag für die Demokratie", wird er in einer Mitteilung des Verfassungsschutzes zitiert.
Die Entscheidung, dass die bayerische AfD nun beobachtet wird, bezeichnete der AfD-Landeschef Stephan Protschka in der Tageszeitung "Süddeutschen Zeitung" als "politisch motiviert". Die CSU versuche einen politischen Gegner "mundtot zu machen".
Wenn der Verfassungsschutz ein Objekt offiziell beobachtet, darf er von nun an nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Heißt: Es müssen nicht mehr nur öffentliche Informationen ausgewertet werden, sondern die Behörde darf bei Bedarf Telefone abhören, verdeckte Ermittlungen durchführen oder auch V-Leute einsetzen.
Das bedeutet aber noch nicht, dass die AfD Bayern als verfassungsfeindliche Partei eingestuft wird. Allerdings bedeutet es, dass die Ermittler diese These aufstellen und nun Beweise dafür oder eben auch dagegen sammeln.
(mit Material von dpa)