Die Coronavirus-Infektionszahlen in Deutschland steigen - ebenso wie die Angst davor, dass Rückkehrer aus Urlaubsländern das Virus nach Deutschland tragen könnten.
SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach macht sich daher für verpflichtende Tests für alle Urlaubsrückkehrer nach Deutschland stark – und unterstützt damit die Forderungen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Zu watson sagt Lauterbach: "Der Bund muss schnellstmöglich prüfen, ob verpflichtende Tests für Urlaubsrückkehrer möglich sind." Man hätte das "aber auch schon vorher prüfen können", ergänzt der SPD-Politiker.
Lauterbach – der seit Wochen davor warnt, Corona-Beschränkungen zu schnell aufzuheben – ist überzeugt, dass die Coronavirus-Infektionszahlen in jedem Fall wieder steigen werden:
Verbindliche Tests für Urlaubsrückkehrer wären Lauterbach zufolge "eine einmalige Gelegenheit".
Nur so könne bei Menschen direkt bei ihrer Rückkehr überprüft werden, ob sie infiziert seien. Und ohne Pflicht wäre eine solche Überprüfung "kaum durchsetzbar".
Lauterbach zufolge sollte die Pflicht nicht nur für Rückkehrer aus sogenannten Risikoländern gelten – sondern für alle, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren.
Der SPD-Gesundheitspolitiker sagt dazu:
Doch ist das juristisch überhaupt möglich, Menschen zu einem Corona-Test zu verpflichten? Ja. Nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg sind die Pflicht-Tests rechtmäßig. "Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag.
"Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig." Und: "Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte." Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.
Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. "Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können." Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.
(se/pcl mit Material von dpa)