Das Europaparlament hat wegen Verstößen gegen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien ein Vorgehen der EU gegen Ungarn gefordert. Die Abgeordneten verlangten am Mittwoch mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. Mit der Frage muss sich nun der Rat der Mitgliedstaaten befassen. Ungarns rechtsnationale Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán dürfte das unter Druck setzen.
Damit ist der Weg frei um gegen Ungarn – wie schon gegen Polen – ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge einzuleiten. Das Verfahren könnte im äußersten Fall dazu führen, dass Ungarn Stimmrechte im Ministerrat verliert. Ungarns Regierungschef Viktor Orban hatte die Europaabgeordneten am Dienstag vor einem entsprechenden Votum gewarnt. Er sagte:
Das Urteil ist aus 3 Gründen wichtig:
Der CSU-Politiker Manfred Weber ist im Europaparlament Vorsitzender der mächtigen Fraktion der Christdemokraten. Erst in der Vorwoche hatte er seine Kandidatur für die Nachfolge von Jean-Claude Juncker als Kommissionspräsident erklärt. Webers Problem: Der Fraktion der Christdemokraten gehört auch Viktor Orbans Fidesz-Partei an. Der ist nicht nur der Erfinder der sogenannten illiberalen Demokratie, sondern auch heftigster Gegner der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte deshalb am Wochenende ein gravierendes Dilemma in Webers Kandidatur benannt. Man könne nicht gleichzeitig für Merkel sein und für Orban.
Weber reagierte und sprach sich offen gegen Orban aus.
Nicht ohne Risiko, denn seine Fraktion war in der Frage gespalten.
Am Ende folgte Webers Fraktion seiner Richtung. Manchmal wird man in der Politik auch für seine Haltung belohnt.
Mit dem Votum bekannte sich das Europaparlament auch zu den europäischen Grundwerten. Orban hatte zuerst versucht, Medien und Justiz in seinem Land zu entmachten. Zuletzt ging er gegen Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen vor, wie die Stiftung des Milliardärs Georges Soros.
Das Europaparlament ließ daher eine Studie zur Verfassung des Rechtsstaats in Ungarn anfertigen. Sie wurde erstellt von der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini. Ihr Bericht stellte eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn" fest.
Große Bedenken gebe es vor allem wegen der Einschränkung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) sowie der akademischen Freiheit, sagte Manfred Weber. Und: Er habe auf ungarischer Seite nicht die Bereitschaft erkannt, zu Lösungen beizutragen.
Ungarns Regierung wies die Vorwürfe scharf zurück. Das Land werde seine Rechte verteidigen, sagte Orbán am Dienstag im EU-Parlament. Auch gegenüber seinen Fraktionskollegen habe er keinerlei Einlenken signalisiert, hieß es aus Kreisen.
Wegen Eingriffen in die Justiz läuft bereits ein entsprechendes Rechtsstaatsverfahren gegen die Regierung der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) in Polen. Nun folgt Ungarn. Zum Entzug des Stimmrechts in den EU-Gremien wird es aber nicht kommen. Denn das kann im Kreis der EU-Staaten nur einstimmig beschlossen werden. Ungarn und Polen haben aber schon angekündigt, ihr Veto einlegen zu wollen.
Ist das Verfahren also wertlos? Nein! Die Beschluss des Europaparlaments bringt Ungarn einen erheblichen Imageverlust.
(pbl/dpa, afp, rtr)