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Bundestag verlängert Mietpreisbremse – ein Fehler, es braucht Reformen

ARCHIV - 07.04.2020, Hamburg: Die Fassaden von Mehrfamilienh
Besonders in den Großstädten steigen die Mieten extrem an.Bild: dpa / Daniel Bockwoldt
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Bundestag verlängert Mietpreisbremse: Das reicht nicht!

Der Bundestag hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen und will damit gegen die steigenden Mieten vorgehen. Das Problem: Nicht einmal die Mietpreisbremse bekommt das hin.
26.06.2025, 18:5126.06.2025, 18:51
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Ende dieses Jahres, zehn Jahre nach ihrer Einführung, wäre die Mietpreisbremse ausgelaufen. Union, SPD und Grüne haben das am Donnerstag verhindert. Zehn Jahre, aus denen die Politik eigentlich hätte schlau werden können, denn die Schwachstellen des Instruments haben sich unerbittlich gezeigt.

Die Mietpreisbremse wird ignoriert und umgangen. Verstöße werden selten verfolgt.

Sie war ein netter Versuch. Gut gemeint – aber nicht gut gemacht.

"Die Mietpreisbremse bremst nicht" schrieb die "Tagesschau" im vergangenen Jahr so schön passend. Das ARD-Magazin "Plusminus" hatte eine Stichprobe gemacht, die zusammen mit Zahlen des Portals Mietenmonitor zeigte, dass die Mietpreisbremse offenbar weitgehend wirkungslos ist.

Das Problem sind die Ausnahmen und rechtlichen Grauzonen, die fuchsige Vermieter:innen für sich zu nutzen wissen.

Vermieter nutzen Schwachstellen erbarmungslos aus

Wer auf Wohnungssuche ist, wird bei den gängigen Wohnungsportalen inzwischen erst einmal mit zahlreichen Inseraten von möblierten Apartments zugespamt. Die Bandbreite reicht von Luxus-Einrichtung bis spärlich eingerichtete Zimmer mit dem Günstigsten, was das Ikea-Repertoire zu bieten hat.

Über die Preise reden wir besser nicht: Die Mietpreisbremse hat hier jedenfalls nicht zugeschlagen.

Prinzipiell gilt sie zwar auch für möblierte Wohnungen. Aber: Vermieter:innen dürfen für das Bereitstellen der Möbel einen Zuschlag verlangen. Weil dieser nicht gesondert ausgewiesen werden muss, lässt sich die Höhe Grundmiete verschleiern. Der Mietpreis kann dadurch unkontrolliert in die Höhe getrieben werden.

Noch einfacher haben es Vermieter:innen, wenn sie die möblierte Wohnung einfach befristet vermieten. Dann nämlich gilt die Mietpreisbremse erst gar nicht.

Verlängerung der Mietpreisbremse reicht nicht aus!

Noch dreister gehen andere Wohnungsunternehmen vor: Mietpreisbremse, was war das gleich? Ach ja, die Regel, dass die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Bisschen wenig, aber macht nichts, wird ja eh kaum kontrolliert, ob man sich nun daran hält oder nicht.

So oder so ähnlich kann man sich den Gedankengang vorstellen, wenn die Existenz der Mietpreisbremse beim Erstellen des Inserats wieder einmal konsequent wegignoriert wird.

Es kann nicht sein, dass die Einhaltung kaum kontrolliert wird, und es kann noch weniger sein, dass Mieter:innen Angst haben, ihr Recht geltend zu machen, weil sie auf dem mehr als angespannten Wohnungsmarkt keinen Streit mit ihren Vermieter:innen riskieren wollen, wie es eine Studie der TU und LMU München zeigt.

Die Mietpreisbremse soll Mieter:innen schützen, doch sie bietet Vermieter:innen viel zu viel Spielraum, sie zu umgehen. Und die Politik hat es in zehn Jahren nicht geschafft, darauf zu reagieren.

Statt einer einfachen Verlängerung der Mietpreisbremse müsste diese mindestens reformiert werden. Damit wenigstens die Schwachstellen geschlossen werden.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich schließlich gezeigt, dass die Mieten steigen – auch mit Mietpreisbremse.

Immerhin plant die Bundesregierung, Indexmieten (noch so eine gerne genutzte Trickserei) und befristete möblierte Wohnungen mehr zu regulieren. Solche Maßnahmen alleine garantieren aber immer noch keinen bezahlbaren Wohnraum.

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