Wann Bubatz legal? Eine Frage, die viele Menschen seit 2021 regelmäßig an die Ampelregierung adressieren. Wann, wie und ob – all das waren Fragen, deren Antworten sich andauernd änderten. Die Realisierung der geplanten Modellregionen mit lizenzierten Fachgeschäften wurde verschoben. Stattdessen soll es nun erstmal die Möglichkeit des Eigenanbaus und der Mitgliedschaft in sogenannten Cannabis-Social-Clubs geben.
Im Februar ging das Gesetz durch den Bundestag, auch eine von der Union initiierte namentliche Abstimmung konnte eine Mehrheit nicht verhindern. Die Christdemokrat:innen lassen aber keinen Zweifel daran: Sie werden alles Erdenkliche versuchen, der Cannabis-Freigabe doch noch einen Riegel vorzuschieben.
Der Fraktionschef der CSU im bayrischen Landtag, Klaus Holetschek, fordert derweil, Abwassermonitoring zu betreiben. So solle das Cannabis-Konsumverhalten der Gesellschaft überwacht werden. Denn, wie Holetschek gegenüber dem "RND" betont: "Wir brauchen mehr Kontrolle, damit Deutschland nicht zur Kiffernation Europas wird."
Der eigentliche Plan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist es, dass die Freigabe zum 1. April – Ostermontag – kommt. Vorher muss das Gesetz allerdings noch durch den Bundesrat. Hier könnten die sogenannten B-Länder, also Bundesländer, die von der Union regiert werden, Probleme machen. Ist eine Freigabe zum ersten April noch möglich? Die wichtigsten Fragen klärt watson für euch.
In Deutschland können Gesetzentwürfe entweder von der Bundesregierung, vom Bundesrat, oder von Parlamentarier:innen (mit Unterstützung von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages) eingebracht werden. Diese Gesetzesentwürfe werden dann im Parlament beraten. Nach der ersten Lesung kommt es meist dazu, dass die Entwürfe noch einmal angepasst werden müssen. Sie gehen also zurück in den zuständigen Ausschuss.
So ist es auch mit dem Cannabis-Gesetz geschehen. Nach der Überarbeitung wurden sie erneut den Abgeordneten zur Debatte übergeben. Nach der sogenannten dritten Lesung wird über die Gesetzentwürfe abgestimmt. In diesem Fall mittels namentlicher Abstimmung. Das bedeutet, dass die Abgeordneten mittels persönlicher Stimmkarten für oder gegen das Gesetz stimmen müssen. Sie können sich auch enthalten. So lässt sich nachverfolgen, wer das Gesetz unterstützt.
Im Fall des Cannabis-Gesetzes haben insgesamt 404 Mitglieder des Bundestages mit Ja gestimmt. 226 waren dagegen. Darunter die gesamte Unions-Fraktion, sowie die Mehrheit der AfD, aber auch einzelne Mitglieder von SPD und FDP.
Damit ein Gesetz aber tatsächlich in Kraft treten kann, reicht das Votum des Bundestages nicht. Das liegt daran, dass die deutsche Demokratie aus zwei Kammern besteht: dem Bundestag und dem Bundesrat. In Letzterem sitzen die Vertreter:innen der Länder – und auch sie müssen ihr Go geben. Und das, obwohl es sich bei dem Cannabis-Gesetz nicht um ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz handelt.
Wenn alles passt, wird das fertige Gesetz dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier vorgelegt. Mit seiner Unterschrift als Staatsoberhaupt tritt es dann in Kraft.
Im Fall von zustimmungspflichtigen Gesetzen kann der Bundesrat das Inkrafttreten eines Gesetzes durch seine Absage tatsächlich blockieren. Im Fall von Einspruchsgesetzen, wie das Cannabis-Gesetz eines ist, kann der Rat auf Zeit spielen. Und das tut er wohl auch.
Laut Informationen des "Spiegel" empfehlen drei der damit befassten Ausschüsse des Bundesrats, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Dieses Gremium besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestags und 16 Mitgliedern des Bundesrats.
Gemeinsam soll in dem Gremium nach Kompromissen gesucht werden. Auch Vertreter:innen der Ampelparteien in den Ländern kritisieren, dass nicht genug Zeit bleibe, um das Gesetz ordentlich umzusetzen. Konkret haben laut "Spiegel" der Innen-, der Rechts- und der Gesundheitsausschuss der Länderkammer die Empfehlung für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen.
Dabei gehe es um Fragen der Mengenbegrenzung, Suchthilfeangebote und darum, wie vermieden werden könnte, dass durch mehrere Anbaubereinigungen unter einem Dach "Plantagen" entstünden. Auch dass Konsum im öffentlichen Raum, zumindest zwischen 20 Uhr und sieben Uhr morgens möglich sein soll, stößt den Ländervertreter:innen wohl sauer auf. Unstimmigkeiten gebe es zudem bezüglich der bereits laufenden Strafverfahren, die durch die Amnestieregelungen angefochten werden könnten.
Ziel des Vermittlungsausschusses ist es demnach, diese Bedenken im Gesetz abzubilden. Klar dürfte aber auch sein, dass die Vertreter:innen der Union, unabhängig der praktischen Fragen, Kritik einflechten könnten. Schließlich ist das erklärte Ziel, die Freigabe abzuwenden. Vertreter:innen der Ampel rechnen daher nicht damit, dass die Arbeit im Ausschuss besonders konstruktiv vonstattengehen wird, heißt es aus den Reihen der Grünen.
Die Arbeit des Ausschusses läuft letztlich auf einen Einigungsvorschlag hinaus. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten: die Aufhebung, die Änderung oder die unveränderte Bestätigung des ursprünglichen Gesetzbeschlusses. Bei Letzterem würde das unveränderte Gesetz wieder an den Bundesrat gehen – dieser müsste dann erneut darüber abstimmen.
Bei den beiden ersten Fällen hingegen müsste im Anschluss der Bundestag noch einmal darüber abstimmen. Würde dabei Option eins bestätigt, wäre das Gesetzgebungsverfahren gescheitert: keine Cannabis-Freigabe für Deutschland.
Eine Bestätigung von Option zwei würde dazu führen, dass der Gesetzentwurf erneut dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt würde. Mit einer Bundestags-Mehrheit für das Cannabisgesetz ist eine vollständige Blockade durch den Bundesrat also nicht möglich.
Sehr sicher ist, dass das geplante Startdatum der Ampel, also der 1. April, nicht klappen wird. Denn eine Mehrheit für das Gesetz dürfte im Bundesrat schwierig werden: In neun der sechzehn Landesregierungen ist die Union vertreten. Insgesamt haben diese Länder 43 Stimmen inne, die absolute Mehrheit liegt bei 35 Stimmen.
Durch die Empfehlung der Ausschüsse gilt es als gesetzt, dass der Bundesrat bei seiner Sitzung am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Darin sitzen insgesamt zehn Unionspolitiker:innen, darunter Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.
Auch den Vorsitz des Ausschusses hat mit Hendrik Hoppenstedt aktuell ein CDU-Politiker inne. Auf Seiten der Cannabis-Befürworter:innen besteht die Befürchtung, dass die Debatte im Vermittlungsausschuss dauern könnte. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer schlägt vor, die Freigabe nicht vor dem 1. Oktober durchzusetzen.
Straffreies Kiffen auf den Fanmeilen der Fußball-EM und Festivals ist entsprechend unwahrscheinlich.
Auch der UN-Drogenkontrollrat hat Zweifel am Freigabe-Prozess angemeldet. Das Gremium hat die Ampel auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Freigabe von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen.
Das Bundesgesundheitsministerium macht sich dahingehend aber wohl wenig Sorgen: Das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden, heißt es. Das Gesetz regele den Eigenanbau zum Eigenkonsum. "Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar."
(Mit Material der dpa)