Der Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund erschütterte am 11. April 2017 weit über die Fußballwelt hinaus. An Dienstagmittag, um kurz nach 14 Uhr, erging das Urteil am Dortmunder Schwurgericht:
Attentäter Sergej W. muss 14 Jahre in Haft.
Das Gericht blieb damit knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe und befand den Angeklagten des Mordversuchs, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
Sergej W. aus Rottenburg am Neckar im beschaulichen Baden-Württemberg hat zwar zugegeben, die Bomben gebaut und gezündet zu haben. Der in Russland geborene Deutsche bestreitet jedoch jede Tötungsabsicht. Es sei ihm allein darum gegangen, Angst und Schrecken zu verbreiten, hieß es in seinem Geständnis. Er habe mit Optionsscheinen auf einen Kurssturz der Aktie gewettet und durch den Anschlag und die Verunsicherung an den Märkten auf einen Gewinn von "einigen Zehntausend Euro" gehofft.
Die Verteidiger Carl Heydenreich und Christos Psaltiras hatten deshalb nur eine Haftstrafe wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion beantragt. Diese solle "deutlich im einstelligen Bereich" liegen.
In dem elf Monate dauernden Prozess haben die Richter neben Sprengstoff- und Aktiensachverständigen auch fast alle damaligen Businsassen aus dem Team und dem Betreuerstab von Borussia Dortmund als Zeugen vernommen. Der heute für Borussia Mönchengladbach spielende Verteidiger Matthias Ginter brach dabei in Tränen aus.
Bei dem Anschlag war BVB-Innenverteidiger Marc Batra im Inneren des Busses schwer am Unterarm verletzt worden – ob von einem der in den Bomben versteckten Metallsplitter oder einer Glasscherbe, konnten Mediziner nicht abschließend klären. Ein Polizist, der dem Bus auf einem Motorrad vorausfahren sollte, hatte ein Knalltrauma erlitten. Der Beamte ist bis heute dienstunfähig.
(pbl/dpa, sid, reuters)