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Höxter: Lange Haftstrafen im Mordprozess um "Horrorhaus"

Für Angelika W. fordern ihre Verteidiger aus Mangel an Beweisen einen Freispruch.
Für Angelika W. fordern ihre Verteidiger aus Mangel an Beweisen einen Freispruch.Bild: dpa
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Lange Haftstrafen im Mordprozess um "Horrorhaus" von Höxter

05.10.2018, 11:2405.10.2018, 11:35
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Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verurteilte Angelika W. am Freitag zu 13 Jahren und ihren Ex-Mann Wilfried W. zu 11 Jahren. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Damit folgt das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nicht.

Der Fall Höxter: 

  • Wilfried W. und Angelika W. sollen über Jahre hinweg Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus in Höxter-Bosseborn gelockt haben.
  • Die Opfer wurde laut Anklage seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben an den Folgen der Quälereien.
Eine von ihnen starb in einem Krankenhaus, beim zweiten Opfer gab es keine Leiche mehr. Die Angeklagten hatten die Frau nach ihrem Tod zuerst eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes zerstreut, wie Angelika W. ausgesagt hatte.

Angelika W. hatte umfassend gestanden und ihren Ex-Mann Wilfried W. immer wieder schwer belastet. Wilfried W. hingegen beschuldigte seine Ex-Frau schwer. Mehrere Opfer hatten als Zeugen über das Geschehen in dem Haus berichtet.

In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Ihr Ex-Mann Wilfried W. sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."

Wilfried W. vor Gericht.
Wilfried W. vor Gericht.Bild: Friso Gentsch/dpa

Das forderten Staatsanwaltschaft und Nebenklage

Staatsanwaltschaft und Nebenklägern forderten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wilfried W. soll zusätzlich in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Strafanträge der Verteidiger fallen deutlich niedriger aus. Für Wilfried W. hält die Verteidigung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft für ausreichend. Wilfried W. sei nur vermindert schuldfähig.

Für Angelika W. forderten ihre Verteidiger aus Mangel an Beweisen einen Freispruch. Sollte das Gericht dem nicht folgen, schlagen sie eine Kronzeugenregelung und damit die Minderung der lebenslangen Freiheitsstrafe auf zwölf Jahre vor.

Die Gerichtskosten des 60-Tages-Prozesses: 
Nach vorläufigen Berechnungen des Gerichts wird der Prozess rund eine halbe Million Euro kosten. Bei einer Verurteilung müssen die Angeklagten die Gerichtskosten übernehmen. Dabei entfallen auf die sieben Anwälte zusammen rund 280.000 Euro. Die Gutachter haben ihre Arbeit mit rund 200.000 Euro berechnet. "Noch liegen aber nicht alle Posten vor", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus am Donnerstag vor dem Urteil. Nach seinem Urteilsspruch geht der Jurist am Freitag in den Ruhestand, den er bereits im Mai antreten wollte.

(pb/dpa)

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