Neue Wende im Mordfall der neunjährigen Peggy: Der
vor zwei Wochen festgenommene Tatverdächtige ist wieder auf freiem
Fuß. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag mitteilten, hat das
Amtsgericht Bayreuth den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aufgehoben.
Der aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammende Mann wurde
aus der Untersuchungshaft entlassen.
Wie es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei weiter
heißt, verneinte das Gericht einen dringenden Tatverdacht, da das
widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten
verwendet werden könne und das Spurenbild am Ablageort von Peggys
Leiche "nicht ein (...) Tötungsdelikt begründe". Die
Staatsanwaltschaft kündigte an, den Beschluss des Gerichts zu
überprüfen und danach zu entscheiden, ob eine Beschwerde dagegen
eingelegt werden soll.
Die kleine Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule
verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald
bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp
20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken
entfernt.
Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben,
dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald
gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das
leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer
Bushaltestelle übernommen. Er habe noch versucht, die Neunjährige zu
beatmen - sie dann jedoch in eine Decke gepackt und in den Kofferraum
seines Autos gelegt. Den Schulranzen und die Jacke von Peggy will der
41-Jährige Tage später bei sich zu Hause verbrannt haben.
Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder
auf freien Fuß gekommen. Ermittler verdächtigten ihn dennoch, Täter
oder Mittäter gewesen zu sein. Möglicherweise - so die Vermutung -
sollte mit dem Mord eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden,
vermuteten sie. Wesentliche Angaben des Mannes seien nicht in
Einklang zu bringen gewesen mit den weiteren Ermittlungsergebnissen,
hieß es vor zwei Wochen.
An den sterblichen Überresten des Mädchens entdeckten die Ermittler
mikroskopisch kleine Pollen, die sie als Bestandteile von Torf
identifizierten - so ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des
Mannes am Tattag. Außerdem fanden die Beamten bei den Knochen
Farbreste, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. "Den Ermittlern war
bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche
Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte", hieß es im September. Zudem
platzte ein angebliches Alibi des Mannes: Entgegen seinen Angaben war
er am 7. Mai 2001 in Lichtenberg unterwegs, wie Videoaufzeichnungen
einer Bankfiliale zeigten.
Im Lauf der Jahre gab es bei den Ermittlungen bereits mehrere
Verdächtige. Am meisten bekannt wurde der Fall eines geistig
behinderten Mannes, den ein Gericht 2004 als Peggys Mörder
verurteilte, der aber zehn Jahre später in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde. Zudem entdeckten
Ermittler am Fundort von Peggys Skelett DNA-Spuren des
NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt. Diese stellten sich später aber als
Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung heraus.
(dpa/gw)
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