Nach den rechten
Ausschreitungen in Chemnitz ist ein erstes Urteil wegen Zeigens
des Hitlergrußes ergangen. Der Angeklagte sei zu einer
Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden,
ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung, sagte ein Sprecher des
Chemnitzer Amtsgerichts am Donnerstag. Hinzu komme eine
Geldzahlung im Rahmen der Bewährungsaussetzung von 2000 Euro an
die Staatskasse.
Der vielfach vorbestrafte Mann hatte bei einer Kundgebung am
1. September den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatte er sich einem
Polizeibeamten, der seine Identität feststellen wollte,
widersetzt. Einem Schlag habe der Polizist noch ausweichen
können, hieß es in der Anklageschrift.
Er war daher angeklagt
wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen und eines tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte mit versuchter Körperverletzung. Es ist der
erste von mehreren Fällen, der nach den Ereignissen in Chemnitz
im beschleunigten Verfahren entschieden wurde.
Nach der Tötung eines Deutschen vor knapp drei Wochen war es
in den Tagen danach in der Stadt zu mehreren Aufmärschen rechter
Gruppen sowie zu rassistisch motivierten Ausschreitungen
gekommen. Wegen der Tat sitzen zwei Asylbewerber in
Untersuchungshaft. Nach einem dritten Tatverdächtigen, einem
Iraker, wird gefahndet.