Nach dem Tod eines syrischen Häftlings bei einem Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve gibt es Zweifel daran, dass es sich um einen Suizid handelte.
Der Syrer habe "entgegen bisheriger Annahme am Brandtag gegen 19:19:10 Uhr die Gegensprechanlage in dem Haftraum 143 betätigt", heißt es demnach in dem Bericht. Diese Erkenntnis werde durch einen Datenträger belegt, der jetzt bei einem in der JVA Geldern ansässigen Fremddienstleister aufgetaucht sei. Nun werde durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, warum das durch die Gegensprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert wurde.
Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums wollte sich zu den Berichten am Donnerstagabend nicht äußern. Er verwies darauf, dass weitere Ermittlungen laufen und Vernehmungen nicht beeinflusst werden sollen.
(pb/afp/dpa)