Deutschland
HipHop

Bushido ist nicht der einzige: Wen die Polizei in Berlin noch beschützen muss

Zeiten Aendern Dich - Premiere - Berlin Arafat Abou-Chaker and Bushido attending premiere ZEITEN AENDERN DICH at cinestar. Berlin 03.02.2010.
Da waren sie noch Business-Partner: Arafat Abou-Chaker und Bushido (vorne)Bild: imago stock&people
Deutschland

Nicht nur Bushido: Wen die Berliner Polizei noch beschützen muss

12.02.2019, 17:18
Mehr «Deutschland»

Der mutmaßliche Clan-Chef Arafat Abou-Chaker saß im Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit, weil er die Entführung von Kindern des Rappers Bushido geplant haben soll. Ende Januar musste ein Berliner Richter den Haftbefehl gegen den Verdächtigen nach nur zwei Wochen wieder aufheben.

Die Vorgeschichte ist brisant: Die einstigen Geschäftspartner Abou-Chaker und der Rapper Bushido Bushido hatten sich total zerstritten. Bushido und seine Familie fühlten sich schließlich durch den Clan des ehemaligen Freundes bedroht.

Seit dem vergangenen Jahr gilt Bushido als gefährdete Person und muss durch die Polizei beschützt werden.

Aber Bushido ist nicht die einzige zu schützende Person, um die sich die Berliner Kriminalpolizei kümmert.

Der Innenpolitiker Marcel Luthe (FDP) hatte beim Berliner Senat nachgefragt, wie viele Menschen da noch so alles beschützt werden müssen. 

Die Antwort auf die FDP-Anfrage:

  • Im Schnitt sind 80 Leibwächter der Berliner Kriminalpolizei  täglich im Einsatz, um Landespolitiker sowie andere gefährdete Menschen zu beschützen. 
  • Derzeit sind es 16 "feste und individualgefährdete Schutzpersonen" in Berlin. 
  • Pro gefährdeter Person sind das im Durchschnitt fünf Personenschützer, die nötig sind. 
  • 2011 bis 2017 waren es noch 14 oder 15 zu schützende Menschen gewesen.

Und wer sind die beschützten Personen?

  • Zu den Politikern mit Leibwächtern gehörten in Berlin laut Antwort auf die Anfrage der Regierende Bürgermeister und der Innensenator.
  • Außerdem laut "Berliner Morgenpost": einige Botschafter und Vertreter der Jüdischen Gemeinde.
  • Auch bedrohte Menschen wie die muslimische Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates würden demnach bewacht.

Für die Bundeskanzlerin und die Bundesminister sei das Bundeskriminalamt zuständig.

Zudem kommen laut Senats-Antwort pro Jahr im Durchschnitt 90 Besucher, etwa Staatschefs und andere Prominente, in die deutsche Hauptstadt, die als gefährdet gelten. Dafür seien noch einmal 290 wechselnde Leibwächter an durchschnittlich 165 Tagen im Einsatz.

(lb)

Rap