Wer noch keine Rechnung von der Uni-Bibliothek erhalten hat, hat nie studiert. Mahngebühren wegen zu spät zurückgegebenen Büchern kennt jeder Studierende.
Die happige Rechnung bestätigte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht: Weder werde mit den Gebühren in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen, noch sei ihre Höhe unverhältnismäßig, befand das Gericht.
Die Klage der Hochschullehrerin der Hochschule Niederrhein wies das Gericht damit zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(pb/dpa)