Gericht hebt Abschiebeverbot gegen mutmaßlichen Gefährder Sami A. auf
21.11.2018, 15:44
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das
Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen
mutmaßlichen Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am
Mittwoch einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) statt. Die Entscheidung der Kammer ist
unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).
Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte
Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots
rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Danach war die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen heftig in die Kritik geraten. Sami A. durfte nach Vernehmungen in Tunesien nach Deutschland zurückkehren.
Das
Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses
Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend
zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende
Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem
Heimatland keine Folter drohe. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft
diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren
entschieden wird, steht noch nicht fest.
Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach
der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen
Botschaft "für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich", teilte das
Gericht mit. Die diplomatische Zusicherung erfülle die von der
Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Das Gericht nannte die
Erklärung der tunesischen Botschaft «angesichts des vorangegangenen
intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer
Ebene» hinreichend verlässlich.
Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine
Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht
ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami
A. trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz
und Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen
Behörden erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach
Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten
der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung durch die
Stadt Bochum an.