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Lübcke: Gericht bestätigt Urteil – steigt Stephan E. aus der rechten Szene aus?

Bad Hersfeld Dr. Walter Luebcke, Regierungspraesident Kassel, bei der Verleihung des Bad Hersfelder Preis am 23. Juli 2017, Copyright: xSocher/xEibner-Pressefotox EP_kso
Der damalige Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke bei einer Preisverleihung im Juli 2017.Bild: IMAGO / Eibner
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Gericht bestätigt Urteil gegen Lübcke-Mörder: Steigt der Täter aus der rechten Szene aus?

26.08.2022, 09:5126.08.2022, 13:10
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Das Urteil im Mordfall Walter Lübcke ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag sämtliche Revisionen verworfen.

Die Generalbundesanwaltschaft, der angeklagte Rechtsextremist Stephan E. und die Hinterbliebenen des früheren Kasseler Regierungspräsidenten hatten Revision eingelegt. Bei einer Revision wird überprüft, ob beim Hauptverfahren gravierende Fehler gemacht wurden. Stephan E. wurde im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Mitangeklagter Markus H. wurde freigesprochen.

Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Jürgen Schäfer, sprach von einer "fehlerfreien Beweiswürdigung" des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Das gilt sowohl für die Verurteilung von Stephan E., als auch für den Freispruch von Markus H. – damit ist der Mordfall am früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke rechtskräftig und juristisch abgeschlossen.

Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof Karlsruhe *** Federal Court of Justice Federal Court of Justice Karlsruhe
Das Bundesgerichtshof hat keine groben Verfahrensfehler festgestellt. Damit sind die Urteile im Mordfall Lübcke rechtskräftig.Bild: IMAGO / Richard Wareham

Das Oberlandesgericht hatte den Rechtsextremisten Stephan E. im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Was die Familie von Walter Lübcke über das Urteil denkt und ob sich Stephan E. wirklich in einem Ausstiegsprozess aus der rechtsextremen Szene befindet, darüber hat watson mit dem Sprecher der Familie Lübcke und den Leitern von zwei Ausstiegsberatungsstellen gesprochen.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Stephan E. den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

"Für die Familie sehr schmerzhaft und nur sehr schwer zu verkraften."
Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke

Die Hinterbliebenen von Walter Lübcke wollten eine Aufarbeitung der Täterschaft von Markus H. erwirken.

Sie zeigten sich vom Ausgang der Revision sehr enttäuscht. Die Entscheidung "ist für die Familie sehr schmerzhaft und nur sehr schwer zu verkraften", sagt Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke, gegenüber watson.

Er fährt fort:

"Jetzt bleibt wahrscheinlich für immer ungeklärt, was in den letzten Minuten des Lebens von Walter Lübcke geschehen ist. Hat sich Walter Lübcke noch gewehrt? Gab es noch einen Wortwechsel? Wohin hat er geschaut, als ihn die Kugel seitlich am Kopf traf?"

Die Familie hatte gehofft, dass ihre Fragen in einem neuen Strafprozess beantwortet werden würden. Metz fügt an, dass Familie Lübcke davon überzeugt bleibt, dass die beiden Angeklagten die Tat zusammen geplant, vorbereitet und auch gemeinsam verübt hätten. "Es ist sehr bitter, dass jetzt viele Dinge offen bleiben und die Familie sehen muss, wie sie damit umgeht." Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei aber zu akzeptieren, "auch wenn es sehr schwerfällt."

Steigt der Täter aus der rechten Szene aus?

Matthias Jahn von der Uni Frankfurt, erklärte im Fernsehsender Phoenix, dass E. sich in einem Aussteigerprogramm befindet. Das hat der Rechtswissenschaftler von dem Verteidiger E.s bestätigt bekommen. Gegenüber watson bestätigt er, dass E. sich im Programm „IKARus“ des Hessischen Landeskriminalamts befindet. Allerdings sei die Motivation zu hinterfragen. Eine Distanzierung vom Rechtsextremismus sei nicht eben mit einem Mal getan.

"Grundsätzlich ist der begleitete Ausstieg aus der rechtsextremen Szene ein zeitlich begrenzter und ergebnisoffener Prozess", sagt Lukas Schneider, Projektleiter der Ausstiegsberatungsstelle U-Turn in Dortmund, gegenüber watson. Von einem Ausstieg könne dann gesprochen werden, wenn "neben dem Kontaktabbruch zur Szene auch eine kritische Auseinandersetzung mit der rechtsextremen Ideologie stattfindet."

Darüber hinaus müsse die Bereitschaft vorliegen, Verantwortung für das Handeln zu übernehmen. Die Bereitschaft, sich aus der rechten Szene komplett zu lösen, auf Gewalt zu verzichten und sich kritisch mit der eigenen Verantwortlichkeit und der rechtsextremen Ideologie auseinanderzusetzen, seien die Voraussetzung für eine perspektivisch gelungenen Distanzierung von der rechtsextremen Szene, sagt Schneider.

"Stephan E. wird nicht von Exit-Deutschland betreut, sofern er Ausstiegshilfe gesucht hat."
Bernd Wagner, Exit-Deutschland

Die Auseinandersetzung mit der Tat als politisch-moralisch verwerfliches "Verbrechen" ist ebenfalls ein Kriterium, sagt Bernd Wagner, Geschäftsführer von Exit Deutschland. Exit will ebenfalls Neonazis den Ausstieg aus der Szene ermöglichen. Wenn das Verlassen der Szene erfolgreich sein soll, müsste die Person neue private Kontakte aufbauen. Ob der Mörder von Walter Lübcke sich ernsthaft von der rechtsextremen Szene distanziert, können sowohl U-Turn als auch Exit Deutschland nicht beurteilen.

(Mit Material von dpa)

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