Mitte Mai steht die Bürgerschaftswahl in Bremen an. Allerdings sorgt die innerparteiliche Fehde der AfD für Trubel. Der tief zerstrittenen Partei droht der Ausschluss. Grund: Es gibt zwei Lager innerhalb der Bremer AfD und beide haben eine Liste eingereicht.
Laut Wahlgesetz in Bremen ist allerdings nur eine Liste pro Partei erlaubt. Beide Seiten bestanden darauf, dass jeweils ihre Liste die richtige sei. Nun musste die Wahlleitung ein Machtwort sprechen und das Urteil dürfte den Streithähnen wohl nicht gefallen.
Die Wahlleitung der Stadt ließ bei einer Sitzung vorläufig keine AfD-Liste zu.
Es sei nicht Sache der Wahlleitung, zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei, meint Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses Bremen. Dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. Doch beide Seiten in Bremen wollen nun gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Beide Lager der AfD Bremen wollen Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen. Dieser soll am kommenden Donnerstag (23. März) beraten.
Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die AfD in Bremen vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagt Löhmann: "Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung." Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei. "Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht." Und das ist laut Wahlgesetz eben nicht erlaubt.
Und wie reagiert die Führungsgremien der AfD im Bund auf diesen Zank mit möglicherweise gravierenden Folgen?
Der Bundesvorstand gehört zu Team-Minich. So legte Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi etwa ein gutes Wort für das Minich-Lager ein. Er meint, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig. Dann bleibe der Vorschlag des Rumpfvorstands übrig; dieser müsse "zulassungsfreundlich" geprüft werden. Im Ergebnis verwarf der Wahlbereichsausschuss aber beide Listen einstimmig.
Damit ist die AfD im Bremer Stadtgebiet nicht wählbar. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.
(Mit Material der dpa)