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Österreich weist einen Fllüchtenden ab, weil dieser sich nicht homosexuell genug verhält. Kann sowas in Deutschland passieren?

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Für Österreich war ein Asylsuchender nicht schwul genug. Wie läuft das in Deutschland?

15.08.2018, 15:0016.08.2018, 09:51
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Das könne alles gar nicht sein. Weder der Gang stimme, noch passe das Gehabe oder die Bekleidung. Nein, dieser Mann sei nicht schwul, sondern ein Betrüger. Diese Begründung gab ein Beamter der Wiener Stelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl in Österreich. Das berichtet die österreichische Tagesezeitung Falter. Demnach lehnte der Staatsdiener den Asylantrag eines 18-Jährigen Afghanen ab, weil dieser nicht die Charakterzüge eines Homosexuellen trage.

Der Teenager hatte zuvor begründet, dass man ihn in seinem Heimatland Afghanistan verfolge, weil er schwul sei. Normalerweise ist das durchaus ein legitimer Asylgrund. In Afghanistan müssen sich LGTBQ-Menschen tatsächlich vor der Gesellschaft verstecken, weil sie Gewalt und Ausgrenzung fürchten müssen.

In Österreich aber liegt es nun einmal beim Asyl-Beamten, ob einem Antrag stattgegeben wird, oder nicht. Und besagter Beamter aus Wien, so protokolliert der Falter, fand geradezu absurde und homophobe Erklärungen, den Antrag abzulehnen.

Hier die Argumente:

  • "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten."
  • "Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre."
  • "Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?"

Kann es solche Willkür in Deutschland geben?

Auch in der Bundesrepublik kommen zahllose homosexuelle Flüchtende an. Rund 50 regionale und nationale Hilfsorganisationen kümmern sich darum, ihre Rechte zu wahren. Auch hierzulande steht am Schluss allerdings eine Anhörung, bei der ein Beamter über das Schicksal der Flüchtenden entscheidet.

In Deutschland müssen LGTBQ-Asylsuchende genau wie alle anderen durch zwei Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nur so können sie Asylberechtigung oder Flüchtlingsschutz erhalten.

Eine Sprecherin des BAMF sagte zu watson:

Flüchtlingsschutz kann bekommen, wer glaubhaft macht, dass ihm oder ihr schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Rückkehr in das Herkunftsland drohen, etwa wegen einer bestimmten sexuellen Ausrichtung.

Homosexualität war noch nie ein alleiniges Kriterium für die Zuerkennung eines Schutzstatus. In der persönlichen Anhörung wird zunächst Art und Schwere der im Herkunftsland drohenden Maßnahmen ermittelt. Anschließend wird geprüft, ob der Antragsteller mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon betroffen war oder bei Rückkehr sein wird.

Etwa der Iran verfolgt Homosexualität strafrechtlich, auch in Ländern wie dem Sudan oder Somalia droht die Todesstrafe. Diese Karte der Organisation ILGA zeigt, wie Homophobie in vielen Ländern noch immer Staatssache ist.

Zwischen Anerkennung und Kriminialsierung:

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Bei der Flucht nach Deutschland kann es Probleme geben

Patrick Dörr ist einer der Leiter des Projekts "Queer Refugees Deutschland" vom nationalen Lesben- und Schwulenverband. Der aktuelle Fall in Österreich befremdet ihn.

Er fordert:

"Damit so etwas in Deutschland nicht passiert, müssen wir dringend Schulungen für alle BAMF-Mitarbeiter auf den Weg bringen."

Letztlich könne man auch hier an homophobe Entscheider geraten. Generell berge das deutsche Asylsystem für LGTBQ-Flüchtende einige Hindernisse. 

Eine Anhörung nach kurzer Zeit

Zwischen der Ankunft und der Asyl-Anhörung soll in Deutschland so wenig Zeit wie möglich liegen. Oft gibt es binnen zwei Wochen den ersten Termin.

Im Grunde ist das keine schlechte Sache, aber gerade für LGTBQ-Menschen bleibt nur wenig Vorbereitungszeit. Viele von ihnen wissen überhaupt nicht, dass Homosexualität ein Asylgrund ist.

Wenn sie dann einen Antrag darauf stellen, fragt das Bamf genau nach, um Betrug zu vermeiden. 

  • Wie war das innere Coming Out?
  • Wie hat man erste Partner kennengelernt, und wie verliefen Beziehungen?
  • Welche Apps hat man benutzt, welche Lokale gerne besucht?

Solche Fragen, so sagt Dörr, würden von BAMF-Beamten gestellt. Das Problem dabei: Die Flüchtenden müssen nach Jahren der Geheimhaltung und Unterdrückung binnen zwei Wochen gegenüber zwei Fremden, einem BAMF-Beamten und einem Übersetzer offen über intimste und bisher geheime Gefühle reden.

Das trauen sich viele überhaupt nicht, oder sie lügen. Letzteres fliegt oft auf und hat sogar negative Folgen für den Antrag. Immerhin gibt es beim Bamf mittlerweile "Sonderbeauftragte für Geschlechtsspezifische Verfolgung", die zum Einsatz kommen.

Eine Anhörung gegenüber Fremden

Es bleibt das Problem der Übersetzer. Die, so sagt Dörr, würden oft selbst Vorurteile mit in die Anhörung bringen oder kennen nicht das richtige Vokabular.

So würde oft das arabische Wort "Luti" für Homosexuelle benutzt, das aber einen religiösen abwertenden Hintergrund hat. (Das korrekte Wort wäre "Mitli") Das aber schüchtere die sowieso schon unsicheren Befragten zusätzlich ein.

Selbst wenn etwa ein Sprachmittler keine Vorurteile hätte, und selbst wenn er die richtigen Wörter kennen würde, "bleibt er noch immer ein unbekannter arabischer Mann, vor dem sich der Asylsuchende eigentlich seit Jahren versteckt hat", sagt Dörr.

Eine "falsche" Rechnung über die Bedrohung in der Heimat?

Das Bamf erklärt in seiner Stellungnahme weiter oben, dass Homosexualität noch kein Garant für einen positiven Asylbescheid sei. Dabei sind die Hoffnungen der LGTBQ-Flüchtenden durchaus besser geworden.

Vor einigen Jahren noch argumentierte das Bamf, dass Menschen ihre Homosexualität im Heimatland ja privat ausleben könnten und deshalb keine Gefahr befürchten müssten. Asylanträge auf dieser Grundlage lehnte es daher ab.

"Bei
der Prüfung eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
können die zuständigen Behörden von dem Asylbewerber nicht erwarten,
dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheimhält oder
Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die
Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden."

Aber auch heute gibt es Absagen, wenn die "Verfolgungswahrscheinlichkeit bei der Rückkehr" zu gering ist. Diese Wahrscheinlichkeit berechnet das BAMF, und darin sieht der Lesben- und Schwulenverband ein weiteres Problem.

Das BAMF rechnet die vermutete Anzahl an Homosexuellen im Land mit der Zahl an Übergriffen und der Zahl an strafrechtlich Verfolgten dort hoch und kommt so auf einen Bedrohungswert.

Dörr sagt:

"Diese Rechnung bezieht aber gar nicht mit ein, dass Menschen sich verstecken müssen, bevor sie eben verfolgt werden."

Der Kampf nach der Ablehnung

Alle drei zuvor genannten Punkte sind rechtlich angreifbar. Ein Asylsuchender kann sich also wehren. Etwa wenn er bei einer ersten Anhörung aus Furcht oder Scham seine Homosexualität verschwiegen hat und deshalb abgelehnt wurde.

Aber diese Widersprüche und Klagen brauchen Zeit. Bis eine Entscheidung kommt, müssen die Menschen in  Massenunterkünften bleiben, wo sie ebenfalls oft Diskriminierung und Gefahr, zumal auf engem Raum, ausgesetzt sind.

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