§219a ist durch. 4 Fakten zum "neuen" Werbeverbot für Abtreibungen
21.02.2019, 18:54
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Für die einen ist sie ein Kompromiss, für die anderen eine Ohrfeige – jedenfalls hat der Bundestag mit einer Mehrheit von CDU/CSU und SPD gerade für sie gestimmt, die Änderung des Paragrafen 219a. Jene Neuregelung, die vorschreibt, wie Ärzte in Zukunft über Abtreibungen informieren dürfen.
Monatelang hat Deutschland darüber gestritten. Tausende Menschen gingen dagegen auf die Straße, die SPD schwankte minütlich zwischen der Ablehnung des Kompromisses und dem Wunsch, mit einem Zwischenweg Neuwahlen zu vermeiden. Dies Eskalation der Koalitionspartner blieb aus, dafür bleiben vor allem FrauenrechtlerInnen mit viel Kritik zurück.
Wir geben euch noch einmal einen Überblick über das neue, halb alte Gesetz.
So lief die Abstimmung
Es war zu erwarten, dass eine Mehrheit für den 219a zustande kommt bei der Abstimmung im Bundestag. Der Kompromiss zum sogenannten "Werbeverbot" für Abtreibungen steht jetzt also im Gesetz – sowohl SPD als auch Union hatten ihn als "schmerzhaft" bezeichnet. Vielen in der Opposition gilt er als unzumutbar. Von links, weil er das Recht der Frau auf ihren eigenen Körper noch immer nicht auffängt. Von Rechts, weil Abtreibung eben grundsätzlich gegen das Recht auf Leben verstoße.
Reform des Paragrafen 219a wurde in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Was steht in der neuen Regelung?
Ärzte und Kliniken dürfen künftig mitteilen, dass sie Abtreibungen
vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie aber auf Behörden,
Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.
Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Der Gesetzentwurf sieht übrigens auch vor, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr.
Der Streit zwischen Werbung und Information
Der Streit entzündet sich vor allem am Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Dieser regelte
bisher, dass man - "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob
anstößiger Weise" - öffentlich keine Abtreibungen anbieten darf. Kurz um: Keine Werbung für Abtreibung.
Ärzte und Krankenhäuser konnten auf dieser Grundlage verurteilt
werden, wenn sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als
Leistung angaben. Auch weitere Informationen etwa zu Methoden,
Nachsorge oder Risiken durften sie nicht geben. Ein unhaltbarer Zustand, befanden Kritikerinnen und Kritiker.
Die SPD wollte den Paragrafen abschaffen, wie auch Grüne, Linke und
die FDP - die Union wollte das nicht. Der über Monate mühsam
ausgehandelte Kompromiss besagt: Das Werbeverbot bleibt, wird aber
eben ergänzt: Die Kliniken dürfen mitteilen, dass es bei ihnen die Möglichkeit zur Abtreibung gibt.
Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping kritisiert die geplante Reform als "Farce". De facto ändere sich nichts, der Paragraf bedeute ein "Informationsverbot", erklärte Kipping am Donnerstag.
Weil künftig zwar auf den Listen, aber nicht auf den Websites der Ärzte über die Methoden informiert werden darf, sehen auch andere Kritiker ein Problem: Was die Gießener Ärztin Kristina Hänel im Internet als Informations-Angebot veröffentlicht hat, bleibt wohl auch mit dem neuen Gesetz strafbar. Hänel, die wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a verurteilt worden war, hatte die Debatte über das Gesetz in Gang gesetzt.
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