Wo zahlt Alice Weidel ihre Steuern? Im RTL-Quadrell zur Bundestagswahl ließ Moderator Günther Jauch die AfD-Chefin bei dieser Frage nicht so leicht vom Haken. Hartnäckig befragte er sie zu ihrer Wohnsituation in Deutschland und der Schweiz und der davon abhängigen Zahlung von Steuern.
"Meine Frau ist Schweizerin. Dementsprechend hat sie ihren Wohnsitz in der Schweiz. Ich bin in Deutschland gemeldet, habe hier meinen Wohnsitz, meine Frau im Übrigen auch, die Kinder auch. Ich zahle hier meine Steuern", erklärte sie.
Jauch fragte mehrfach nach: "Zahlen Sie auf alle Einkünfte in Deutschland Steuern?" Weidels Botschaft war eindeutig: ja! Sie zahle ihre Steuern in Deutschland. Nur in Deutschland. "Das ist völlig normal gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen", sagte Weidel.
Tatsächlich ist der Fall von Alice Weidel ein typisches Beispiel für die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens. Dieses legt fest, wie steuerrechtlich damit umgegangen wird, wenn Menschen in einem anderen Land wohnen, als sie arbeiten, oder in zwei Ländern Wohnsitze haben. Gerade in Grenzregionen kommt das regelmäßig vor.
Das Abkommen soll dafür sorgen, dass Bürger:innen nicht in zwei Ländern für das gleiche Einkommen besteuert werden – keine Doppelbesteuerung also.
Alice Weidel hat einen Wohnsitz in Überlingen am Bodensee. Die Familie besitzt aber auch noch einen weiteren Wohnsitz in Einsiedeln in der Schweiz.
Nach dem Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist der Lebensmittelpunkt, also der Ort mit der engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehung, entscheidend bei der Frage, in welchem Land man seine Steuern bezahlen muss. Hier lässt sich unter anderem anführen, dass die AfD-Chefin als Politikerin sehr, sehr viel Zeit in Deutschland verbringt.
Damit gilt Weidel nach dem Doppelbesteuerungsabkommen als in Deutschland ansässig und zahlt auch hier Steuern.
Nach einer Recherche von CH Media, die unter anderem auf "watson.ch" erschienen ist, ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass sie und ihre Partnerin je zur Hälfte Eigentum an einer Wohnung in der Schweiz besitzen, diese also nicht nur ihrer Frau gehört. Der Bericht gibt außerdem direkten Einblick in den entsprechenden Grundbuchauszug.
Daraus schlussfolgert CH Media: "Sie muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern und die Wohnung als Vermögen deklarieren."
Der sogenannte Eigenmietwert ist ein Begriff, den es im deutschen Steuerrecht nicht gibt. In der Schweiz jedoch schon. Der Eigenmietwert ist, kurz gesagt, das, was man bei einer Vermietung der Immobilie hätte einnehmen können. Eigentümer:innen müssen hierauf Abgaben leisten.
Alice Weidels Pressesprecher reagierte auf die Recherche von CH Media weder mit einer Bestätigung noch mit einem Dementi: "Nach dem Welteinkommensprinzip ist Frau Dr. Weidel in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Sofern im Ausland über Doppelbesteuerungsabkommen oder Ähnliches Steuern einbehalten würden, wären sie in Deutschland entsprechend deklariert."