04.06.2018, 08:4304.06.2018, 08:47
Die Bundesregierung beschäftigt nach
eigenen Angaben derzeit etwa 7900 Mitarbeiter mit befristeten
Arbeitsverträgen, ohne dabei einen konkreten Sachgrund für die
Befristung anzugeben. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf
eine Frage des FDP-Abgeordneten Otto Fricke hervor, die der "Rheinischen Post" vorliegt.
- Demnach sei die Hälfte aller befristeten Arbeitsverhältnisse der Regierung ohne einen Sachgrund befristet
- Allein im Bundesinnenministerium hätten Ende Januar 4541 von 5595 befristet beschäftigten Mitarbeitern eine sachgrundlose Befristung gehabt.
Dann sind sachgrundlose Befristungen erlaubt:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne "sachlichen Grund" ist aktuell für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können Abweichungen vorsehen. Eine Befristung ist zulässig, wenn es sachliche Gründe gibt. Das Gesetz über Teilzeitarbeit nennt unter anderem eine Befristung im Anschluss an Ausbildung oder Studium, Vertretungsregelungen oder nur vorübergehenden betrieblichen Bedarf.
Darum sind das für die Bundesregierung peinliche Zahlen:
Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen künftig in
Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2.5
Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden
können. Bei der Bundesregierung sei der Anteil bis heute jedoch
deutlich höher, berichtet die "Rheinische Post".
Manchmal klaffen Anspruch und Realität eben doch auseinander:
(fh/dpa)
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