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AfD und Junge Alternative scheitern vor Gericht: Forderung nach Vereinsverbot

AFD-DEMONSTRATION DER OSTEN STEHT ZUSAMMEN *** NUR FUeR REDAKTIONELLE ZWECKE *** EDITORIAL USE ONLY ***<p>28/10/2023-Erfurt: Die Junge Alternative posiert auf den Domstufen fuer ein Gruppenfoto  ...
Die Klage von AfD und ihrer Jugendorganisation ist vor Gericht gescheitert.Bild: imago images / Sascha Fromm
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AfD und Junge Alternative scheitern vor Gericht: Forderung nach Vereinsverbot folgt

06.02.2024, 13:30
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Nun ist es amtlich: Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextrem einstufen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor. Die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) hatten gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes geklagt – und ist gescheitert. Vorerst zumindest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Populist:innen können noch Beschwerde einlegen. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.

Für viele ist das Urteil des Gerichts dennoch ein erster Triumph. Ein Dämpfer für die AfD, der anscheinend nur schwer beigekommen werden kann. Da die JA als Verein organisiert ist, frohlocken nun einige, könnte dieser Arm der AfD leichter verboten werden. Die Hoffnungen, die mit dem Urteil verbunden sind, so macht es den Eindruck, sind groß.

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AfD und JA scheitern in erster Runde

Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass sich bei der JA Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten.

Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Neben den Strukturen der JA hat der Verfassungsschutz auch die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Einige Landesverbände werden zudem als gesichert rechtsextrem behandelt. Etwa der Landesverband Sachsen. Das bedeutet, dass geheimdienstliche Mittel mit geringeren Hürden eingesetzt werden können; zum Beispiel das Abhören von Telefongesprächen.

Erleichterung über Urteil und Einstufung der JA als rechtsextrem

"Der Rechtsstaat zeigt sich wehrhaft und schützt unsere Demokratie vor ihren Feinden!", zeigt sich die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor wohl zufrieden mit dem Urteil auf X. Der Journalist Martin Schmidt stellt in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einem Verbotsverfahren der JA in den Raum. Im Rahmen der Debatten über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren wird immer wieder angeführt, dass mit der JA gestartet werden könnte. Denn ein Verein ist leichter zu verbieten als eine Partei.

Faeser schweigt zu Vereinsverbot

Für ein solches Verbot wäre das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) zuständig, da sich die JA bundesweit engagiert. Das Verbot selbst ist ein bloßer Verwaltungsakt und kein langwieriges Verfahren, wie ein Parteienverbot. Denn ein Parteienverbot kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Das Gericht muss mit für eine solche Überprüfung von der Regierung, dem Bundesrat oder dem Bundestag beauftragt werden.

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Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wäre für ein mögliches Vereinsverbot zuständig.Bild: dpa / Marco Rauch

Aber auch bei einem Vereinsverbot könnte die JA vor Verwaltungsgerichten Klage einreichen – das Innenministerium müsste dann entsprechende Belege vorlegen, die ein Vereinsverbot rechtfertigen. Bislang hat sich Faeser nicht zu einem möglichen Verfahren geäußert.

"Neben mehreren Landesverbänden gilt nun auch die Jugendorganisation der AfD, die "Junge Alternative", als gesichert rechtsextrem. Sie ist übrigens als Verein organisiert. Und kann daher, anders als die Partei, von der Bundesinnenministerin verboten werden", stellt auch ein X-User klar. Eine andere Nutzerin stellt eine klare Forderung: "Dann leitet doch bitte wenigstens für all die gesichert rechtsextremen Landesverbände und Jugendorganisationen Verbotsverfahren ein!"

Ein Kommentator freut sich außerdem darüber, dass die AfD ihre Bestrebungen nicht länger verstecken könne. Er schreibt: "Und bei der Begründung kann die NoAfD noch so oft Beschwerde einlegen und sich hochklagen ihr Extremismus ist unübersehbar."

(Mit Material der dpa)

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