Klage gegen uraltes Abtreibungsgesetz in Nordirland abgewiesen – Hoffnung gibt es trotzdem
07.06.2018, 11:2307.06.2018, 11:31
Mehr «Politik»
Das Oberste Gericht in Großbritannien hat eine Klage zum strikten Abtreibungsverbot in Nordirland abgewiesen. Die Klage sei aus formellen Gründen unzulässig, entschieden die Richter am Donnerstag in London.
Die nordirische Menschenrechtskommission hatte gegen das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gesetz geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Eine Mehrheit von vier der sieben Richter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kommission nicht das Recht habe, ein derartiges Verfahren anzustrengen. Inhaltlich sei die Klage aber "begründet".
Damit machten die Richter deutlich, dass sie das strikte Abtreibungsverbot ansonsten für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hätten.
Bei einer Anhörung im Oktober hatten die Aktivisten argumentiert, die bestehende Regelung kriminalisiere die Frauen und setze sie "unmenschlichen und erniedrigenden" Behandlungen aus.
Ausnahmen von dem strikten Abtreibungsverbot in Nordirland sind nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit ernsthaft geschädigt werden könnte. In den anderen Teilen Großbritanniens sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1967 dagegen erlaubt. Vergangenen Monat war das ebenfalls strikte Abtreibungsverbot im Nachbarstaat Irland durch ein Referendum gekippt worden.
(pb/afp)
Frauen und Feminismus – da könnten wir ewig drüber reden
Kein Herz für Kinder: Lindner blockiert jetzt auch noch Kindergelderhöhung
Am Wochenende sorgte die "Bild"-Spendengala "Ein Herz für Kinder" für viel Spott über Politiker. Ralf Schmitz nannte den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) "ein bisschen knickrig" für seine 2000 Euro Spende. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz verknüpfte seine Spende an Umfrageergebnisse und bekam dafür Häme im Internet.