Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt. Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion.
Die Begründung des Oberlandesgerichts:
"Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet."
Der Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist".
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, begründete das OLG seine Entscheidung.
Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich.
Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.
Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien sitzt im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage ist ein Europäischer Haftbefehl.
So protestieren Puigdemonts Unterstützer in Katalonien:
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