Der Druck auf die Ampel-Regierung steigt. Es rappelt mächtig im Karton. Zunächst gab es eine ordentliche Ohrfeige für die Regierungsparteien bei den Ostwahlen. In Sachsen und Thüringen bilden sie so gut wie das Schlusslicht – bei der FDP ist das Licht so gut wie komplett aus.
Wenige Wochen später tritt die Grünen-Spitze zurück. Parteichefs Omid Nouripour und Ricarda Lang ziehen nach den schlechten Ergebnissen der Partei personelle Konsequenzen. Aus gesundheitlichen Gründen kündigt auch SPD-Hoffnungsschimmer Kevin Kühnert seinen Rückzug als Generalsekretär an.
Vieles befindet sich im Umbruch, nur eines bleibt: Das Gezanke innerhalb der Ampel – vor allem zwischen den Grünen und FDP – nimmt kein Ende.
Für FDP-Chef Christian Lindner sei ein vorzeitiges Ampel-Aus nun nicht mehr ausgeschlossen. "Eine Regierung muss sich immer die Frage stellen, ob sie den Anforderungen der Zeit genügt", sagt er im Podcast des Nachrichtenportals "Table.Briefings".
Von all dem Chaos profitiert offenbar vor allem die AfD. Die in Teilen rechtsextreme Partei freut sich über sehenswerte Wahlsiege in Ostdeutschland und guten Umfragewerten auf Bundesebene.
Und die CDU? Für die Oppositionspartei steht wohl schon fest: Die Ampel ist bald Geschichte und Kanzlerkandidat Friedrich Merz will Olaf Scholz (SPD) ablösen.
In den vergangenen Wochen rückte immer wieder ein Wort in den Vordergrund: Neuwahlen. Laut "Bild" soll sich die CDU schon auf eine vorzeitige Regierungsübernahme vorbereiten – und zwar auf Hochtouren. Es werde demnach an Wahlkampf-Slogans gefeilt und bereits eine "Agenda 2030" mit Reformvorschlägen für Deutschland erarbeitet.
Auch soll schon ein Termin für die vorzeitige Neuwahlen feststehen: In der CDU-Zentrale (Konrad-Adenauer-Haus) rechnet man mit einem Sonntag Anfang März. Genauer gesagt: mit dem 9. März.
Doch ist das alles so möglich und wer würde überhaupt vorgezogene Neuwahlen ausrufen? Wir fassen die wichtigsten Fakten zusammen.
Normalerweise finden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Der nächste offizielle Wahltermin wäre am 28. September 2025. Wird das Parlament, also zum Beispiel der Deutsche Bundestag, schon davor neu gewählt, spricht man von "vorgezogenen Neuwahlen".
Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen. Vorgezogene Neuwahlen fanden in Deutschland 1972, 1983 und im Jahre 2005 statt.
Vorgezogene Neuwahlen brauchen besondere Gründe. Etwa, wenn die Mehrheit der Abgeordneten bei einer Vertrauensfrage dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin das Vertrauen entzieht. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass der Bundestag binnen 21 Tagen aufgelöst werden kann, wenn der oder die Bundeskanzler:in an der Vertrauensfrage scheitert.
Das Recht zur Auflösung erlischt aber, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine:n andere:n Bundeskanzler:in wählt.
Ein anderer Grund wäre, wenn es nach einer Bundestagswahl nicht gelingt, dass ein:e Bundeskanzler:in von der Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird.
Ein Ampel-Ende können die Oppositionsparteien CDU und AfD nicht einfach so einläuten. Laut Grundgesetz kann nur der oder die Bundespräsident:in den Bundestag auflösen. In diesem Fall also Frank-Walter Steinmeier (SPD).
Wenn der Bundestag aufgelöst wird, müssen gemäß Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz Neuwahlen innerhalb von sechzig Tagen stattfinden. Das hieße Wahlkampf im Schnellmodus.
Wenn die CDU also den 9. März als Wahltermin anpeilt, rechnet die Partei mit einem Ende der Ampel Anfang Januar 2025.
60 Tage Vorbereitung auf eine Bundeswahl ist nicht viel Zeit. Die Parteien müssten sich auf einen Turbo-Wahlkampf einstellen; die Regierung müsste in etwa zwei Monaten die Wahl vorbereiten. Bürokratie und Zeitmangel passen erfahrungsgemäß nicht gut zusammen.
Dennoch: Für vorgezogene Neuwahlen werden keine Ausnahmen gemacht.
Entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung laufen diese wie eine "reguläre" Bundestagswahl ab. Sprich, an der Vorbereitung und Durchführung ändert sich nichts – nur das Zeitfenster ist eben schmaler.
Auch für die Wähler:innen ergeben sich keine Änderungen. Personen, die etwa nicht in die Wählerverzeichnisse eingetragen sind – wie etwa dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – stellen dann erneut Anträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Auch wer die Briefwahl bevorzugt, muss bei einer vorgezogenen Neuwahl diese erneut beantragen.