Deshalb soll der Meisterzwang für Handwerker zurückkommen
24.07.2018, 15:23
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Selbstständige Handwerker sollen gefälligst auch Profis sein – finden Politiker von SPD und CDU. Darum fordern sie, den Meisterzwang für eine selbstständige Tätigkeit in bestimmten Handwerksberufen wieder einzuführen. "Die Abschaffung der Meisterpflicht war ein Fehler", sagte Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Dienstag.
"Die Qualität der Arbeit hat sich in diesen Gewerken teilweise deutlich verschlechtert, außerdem wird weniger Nachwuchs ausgebildet."
Die SPD unterstützt diese Überlegungen: "Die Kunden müssen die Sicherheit haben, dass der bestellte Handwerker auch wirklich eine gut ausgebildete Fachkraft ist", sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol der Zeitung. Er erwarte von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen "konkreten Vorschlag, wie man die Handwerksordnung ändern kann, ohne vor dem Bundesverfassungsgericht und bei der Europäischen Kommission zu scheitern". Sollte es von Altmaier keine Bewegung geben, müsse die SPD "im Bundestag aktiv werden", sagte Bartol.
Stefanie fordert auch für Floristen die Wiedereinführung der Meisterpflicht:
Beide Politiker hatten sich bereits im Frühjahr ähnlich geäußert und erklärt, sich vor allem solche Bereiche anschauen zu wollen, in denen es zu "Fehlentwicklungen" gekommen sei. Mit der Handwerksreform von 2004 war die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht von 94 auf 41 reduziert worden. 53 Handwerke sind damit zulassungsfrei, sie können ohne Meisterbrief geführt werden. Zur Ausbildung in diesen Bereichen wird allerdings unverändert der Meisterbrief verlangt.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks sieht die Entwicklung seitdem kritisch.
Generalsekretär Holger Schwannecke sagte der "FAZ":
"Viele Solo-Selbstständige verschwinden schnell wieder vom Markt, im Bereich Bau- und Ausbau oft schon innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist."
Der Verband gab demnach zwei Gutachten in Auftrag, die prüfen sollen, wie sich die Wiedereinführung der Meisterpflicht verfassungsrechtlich und ökonomisch begründen ließe.
(fh/afp)
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