Polizeibewerber, die zu viel THC im Blut haben, müssen mit einer Absage rechnen – diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts veröffentlichte die Polizei Berlin am Montagabend.
Hintergrund des Urteils war ein 40-Jähriger, der sich im September 2017 bei der Vollzugspolizei auf den mittleren Dienst beworben hatte, bei der Blutuntersuchung aber hohe Werte des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von 300ng/ml aufwies.
Zu viel für den Polizeipräsidenten von Berlin. Er lehnte den Bewerber ab. Der reagierte wiederum mit einem Eilantrag auf die Absage: Er konsumiere keine Drogen und sei deshalb für den Dienst durchaus geeignet.
Nun bestätigte die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts jedoch die Entscheidung des Präsidiums. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus. Doch: Wer Cannabis konsumiere, dürfe kein Auto fahren. Das zähle aber zu den Aufgaben eines Vollzugsbeamten – so dass ein kiffender Bewerber also nicht "uneingeschränkt polizeidienstfähig" sei, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege.
Dass er kein Konsument sei, glaubte das Gericht dem Mann übrigens auch nicht. Seine Werte seien einfach zu hoch.
(jd)