Darf die Polizei euch für Facebook bei der Demo fotografieren? Das klärt ein Gericht
20.10.2018, 08:4320.10.2018, 08:44
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Die einen wollten über ihre Arbeit
berichten, die anderen fühlten sich dadurch in ihren Grundrechten
verletzt – Jetzt geht der Streit vor ein Gericht:
Die Essener Polizei hatte Fotos von Demonstranten auf ihrer
Facebook-Seite dgezeigt, am Dienstag wird das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandeln, ob das rechtes war oder nicht.
Geklagt haben ein Teilnehmer sowie
der Versammlungsleiter einer Demonstration des Bündnisses "Essen
stellt sich quer", die sich im Mai gegen eine rechte Kundgebung
stellte.
Die Kläger wollen, dass das Gericht die Polizei bei ihrer
Öffentlichkeitsarbeit bei solchen Einsätzen in ihre Schranken weist.
Sie sehen die Versammlungsfreiheit und ihre Persönlichkeitsrechte
verletzt.
Was war passiert?
Polizisten hatten während der Demo fotografiert und diese Fotos bei
Facebook und Twitter hochgeladen. Nach Worten von Polizeisprecher
Ulrich Faßbender sei es den Mitarbeitern der Pressestelle darum
gegangen, den Einsatz öffentlich zu begleiten.
So vermeldeten sie in
den sozialen Medien, dass es ein Bürgertelefon gebe, wo durch die
Demozüge der Verkehr eingeschränkt sei und wann die Teilnehmer beider
Kundgebungen sich in Bewegung gesetzt hätten. Das bebilderten sie mit "Übersichtsaufnahmen der Demonstranten" wie Faßbender es nennt.
Er sagt:
"Nur
mit der Lupe kann man da einzelne Menschen drauf erkennen."
Doch die Demonstranten gingen mit einer Klage gegen das Fotografieren
und die Veröffentlichung vor.
Aus mehreren Gründen, sagt ihr Anwalt:
Die Beamten mit Kamera in der Hand wirkten
abschreckend und griffen so in die Versammlungsfreiheit ein:
Die Kläger sehen das so:
"Die
Teilnehmer sehen ja nur, dass sie von uniformierten Polizeibeamten
gefilmt werden und wissen nicht, wozu die Aufnahmen verwendet
werden"
Anwalt, Jasper Prigge
Das Versammlungsrecht erlaubt der Polizei Filmaufnahmen nur
unter sehr strengen Vorgaben, etwa wenn erhebliche Straftaten
befürchtet werden.
Einen zweiten Eingriff in die Grundrechte sieht Anwalt Prigge durch die
Veröffentlichung. So seien seine Mandanten nicht gefragt worden, ob
sie mit dem Zeigen der Fotos bei Facebook oder Twitter einverstanden
sind. Zudem werfe der Streit die Frage auf, was Polizisten in den
sozialen Medien eigentlich berichten sollen.
Prigge sagt:
"Die Polizei nimmt
zunehmend eine presseähnliche Rolle ein"
Da müsse man
schon fragen, wo eigentlich die Grenze ist.
So reagiert die Polizei
Die Polizei ist der Auffassung, keinen Fehler gemacht zu
haben und erhofft sich durch das Gerichtsverfahren Rechtssicherheit
bei ihrer Arbeit im Internet.
Vorsorglich hat sie auf Anweisung des
Innenministeriums dennoch die Bilder inzwischen aus dem Netz genommen.
Aber,
dass Fotos von Polizeieinsätzen gepostet würden, sei keine Ausnahme.
Was das Auftreten der Presse-Polizisten bei Demos betrifft, habe man
inzwischen reagiert:
Die Beamten tragen gelbe Warnwesten mit der
Aufschrift "Social Media Team", damit jeder wisse, warum sie
fotografierten.
Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag in
Gelsenkirchen wollen die Richter ein Urteil in dem Fall sprechen.
(mbi/dpa)
Ein paar interessantere Fotos: Wildlife Photographer of the Year 2018
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Wildlife Photographer of the Year 2018
Zwei Rothirsche, wie sie sich bei Mondlicht ein Duell liefern. Die Aufnahme entstand in Belgien.
quelle: michel d’oultremont/wildlife photographer of the year
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